Alles anzeigenVerbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Ärger rund um den Flug bei Pauschalreisen
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Flugreisen: Finanzieller Ausgleich bei Überbuchung, Verspätung und komplett gestrichenen Starts
Fluggastrechte ? Wikipedia
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…001:0007:de:pDF
Der Casus knacksus in deinem Fall wird die Formulierung
"Diese Entschädigungszahlungen stehen dann zu, wenn die Fluglinie nicht bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug den Fluggast verständigt hat; oder der Fluggast wird über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhält ein Angebot zu anderweitiger Beförderung, die es ihm ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder er wird über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhält ein Angebot zu anderweitiger Beförderung, die es ihm ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und das Endziel nicht später als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen."
sein. Wenn der Flug erst in zwei Wochen oder später stattfindet hast du keine Recht auf Entschädigung.
Die Frage ist auch, ob eine Verschiebung um mehrere Stunden einer Annulierung und Neuansetzung gleichzusetzen ist.
Welche Rechte du gegenüber dein Pauschalurlaubs-Anbieter hast weiß ich nicht.
P.S.
Da ich kein Rechtsanwalt bin kann das auch alles falsch sein.![]()
Ich bin das auch nicht und du hast mehr Erfahrung im Streit mit Airlines, aber ich weiß, dass es definitiv rechtliche Unterschiede zwischen Linienflug und Pauschalreise gibt.
M.W. behalten sich die Pauschalanbieter Flugverschiebungen in den AGBs immer vor. Das sollte man ja aber leicht checken können.![]()