Ich glaube, man müsste den Menschen schon ziemlich viel böse Absicht unterstellen, wenn man jetzt ins Feld führt, dass die mit ihren Kindern trotz positivem Test reihenweise ins Restaurant oder ins Stadion gehen.
Ja, muss man, das ist aber eigentlich die Grundlage von allen gesetzlichen Regelungen, dass man den Menschen unterstellt, dass ihr eigener Verstand nicht ausreicht, um sich entsprechend zu verhalten.
Und womit? Mit Recht.
Hab es mir jetzt nicht genau durchgelesen, aber meine gehört zu haben, dass die Regelung in NRW sogar nur für Ü14 gilt,
alle anderen SuS gelten durch die Schulpflicht als getestet....
Schon etwas fragwürdig, gerade wenn nur 2-3 mal pro Woche getestet wird.
Da macht das Testheft schon deutlich mehr Sinn.