Dein gebuchter Zug fährt mutmaßlich nicht wie gebucht und kannst die Reise erst am 14.Juli antreten.
Damit kommst du etwas mehr als 120 Minuten später als geplant am 12.03. an und es stehen 50% Entschädigung nach FGR zu.Persönliche Bemerkung: Ich empfinde dass dann als Arschlochmove
nur kurz zum letzten Absatz: gebe ich dir Recht, das kann man sicherlich sehr kontrovers diskutieren, da man ja nie vorhatte den Zug wirklich zu nehmen und einem somit kein echter zeitlicher Schaden entstanden ist, welchen man ja „beklagt“.
Andererseits klappt das ja nur, wenn der Zug auch wirklich ausfällt.
In Summe muss man dann aber natürlich die ganze Ticketbucherei hier hinterfragen, da ja 99.9% der gebuchten Tickets nicht so genutzt werden sollen und man nur ausnutzt, dass die DB nicht schnell genug die Tarife schließt, man ebenfalls keinen Schaden durch den Streik hat und somit auch gar nicht auf die Kulanz angewiesen wäre.
Nennen wir es mal moralische Grauzone…irgendwo zwischen Beschiss (sicherlich nicht der richtige rechtliche Begriff) und „Sonderangebot“
Denkfehler meinerseits?