Kommt jetzt eigentlich "nur" die Ausgangssperre als verschärfte Maßnahme? (wenn es denn durch den Bundestag geht)
Ergänzung: Testpflicht für Betriebe fällt mir gerade noch ein
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Bei uns in der Stadt (LH Magdeburg) wurde die Notbremse nur dergestalt umgesetzt, dass die Kontakte von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten auf ein Haushalt plus eine haushaltsfremde Person beschränkt worden sind
auf weitere Öffnungsszenarien (Geschäfte, Sport, ...) hatte das alles keinen Einfluss. Das Papier der lokalen Eindämmungsverordnung hätte man auch sinnvoller einsetzen können. War allerdings in der Landes-VO auch nicht anders vorgesehen.
Insofern: Hier würde sich einiges ändern
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