Korrigiert mich mal bitte um falls ich falsch liege:
Jede Firma die Dauerverhältnisse mit Kunden getroffen hat (im konkreten Fall Jahresverträge, 01.01.20-31.12.20) muss nun die Differenz der UST zurückerstatten, oder?
Bisschen weltfremd dass mit einer Vorlaufzeit von weniger als vier Wochen umzusetzen, wenn ich allein an die ganze Umprogrammierung der REWE-Programme denke...