Solche Lumpen sollten eigentlich mehr zu befürchten haben, als nur den erhobenen Zeigefinger des Apothekers. Ihr bekommt doch auch die Ausweise gezeigt. Müsste sofort zur Anzeige gebracht werden in meinem Augen.
Rechtlich momentan leider nicht durchführbar, in der Theorie sogar ein Verstoß gegen die Schweigepflicht ![]()