§21b, Abs. 3b EnWG
Der Anschlussnutzer (bist du, Cheffe) ist berechtigt, das Angebot nach Satz 1 (Smart Meter bzw. das Elektroablesedingens) abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer anderen Messeinrichtung als einer Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1 zu vereinbaren.
hört sich gut an ![]()
fragt sich nur ob diese dann klassisch mit drehrad oder neumodisch ist ![]()