Unter impfen-bw.de heißt es für die AZ-Berechtigten:
Zitat von impfen-bw.deBis zu zwei enge Kontaktpersonen (von 18 bis 64 Jahren) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet oder bei der eine Erkrankung nach Nummer 7 oder 8 vorliegt. Die Kontaktpersonen werden von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.
(Nachweis: Personalausweis oder
ein anderer Lichtbildausweis der Kontaktperson + Bestätigung der
pflegebedürftigen Person oder einer sie vertretenden Person +
Altersnachweis dieser Person oder
ärztliches Zeugnis über die Erkrankung)
Leider ist nirgendwo "pflegebedürftig" definiert. Heißt dies, es muss eine bestimmte Pflegestufe vorliegen? Bei den geforderten Nachweisen ist von einem Nachweis der Pflegebedürftigkeit dann ja wiederum nichts erwähnt.