
Übertragung abgelehnt
-
-
Aha, nach dem Urteil kommt doch Bewegung in die Sache.
Aus dem FAZ.net vom 21.04.2006:
ZitatProblemlos ist in der Regel die Weitergabe an Familienmitglieder. Mehr als 25.000 der knapp 53.000 Anträge auf Übertragung wurden mit „innerhalb der Familie“ begründet. Die Angaben etwa über den fußballbegeisterten Cousin dritten Grades werden nach Angaben des OK nur „stichprobenartig“ überprüft. In 18.000 Anträgen wurden individuelle „Härtefälle“ angeführt, wie etwa die Begründung eines Käufers, der sich von seiner Freundin getrennt hatte und nun unbedingt jemand anders beim Endspiel in Berlin neben sich sehen will.
In weiteren rund 8.500 Fällen gaben die Antragsteller „Krankheit“ an. Bei den verbleibenden etwa 1.150 Anträgen wurden im wesentlichen vier Gründe angegeben, die das OK nach eigenen Angaben allgemein anerkannt hat: „kein Visum“, „Ausreiseverbot“, „höhere Gewalt“ und „Todesfall“.
...und
ZitatDer Sprecher der Verbraucherschutzzentralen, Fronczak, rechnet damit, daß in der zweiten Runde der Tauschbörse Übertragungen noch weitaus kulanter als bis jetzt genehmigt werden. „In dubio pro Fan, sollte der Grundsatz sein.“
Der ganze Artikel hier: http://shortlink.nospoon.net/1798191447
-
Zitat
Aha, nach dem Urteil kommt doch Bewegung in die Sache.
Wie kommste denn darauf??
Sind doch alles nur Vermutungen oder nich? -
-
Naja, bouba, ich bin nach wie vor der Ansicht, dass man sich den ganzen Streß sparen kann, da das eh kein Schwein kontrollieren wird. War so und wird diesmal auch nicht anders sein.
-
jungs, ich kann mir weiterhin auch überhaupt nicht vorstellen, dass sie kontrollieren. haben sie wirklich noch nie gemacht. aber mein - in den meisten eurer posts detailliert beschriebene - ärger um diese einzige grosse umschreibungspeinlichkeit und das ebay-bashing war und ist genauso gross wie unnötig.
-
Gab es schon eine Ablehnung bei einem Übertragungsantrag Verwandtschaft??
Hat da jemand schon was gehört oder wurden da schon Unterlagen / Bescheinigungen angefordert????
-
Also meine Härtefallübertragungen sind jetzt schon 2 Wochen her. Nach 4 Tagen wurde der Status geändert. Seitdem nichts mehr. Keinerlei Info der Fifa etc. Meint ihr das ist ein gutes Zeichen? Normalerweise sollte die Fifa doch eher kurzfristig reagieren. Oder? Nach 2 Wochen dann ne ablehnung oder so zu schicken fänd ich schon irgendwie mies.
Luecki
-
also, ich habe jetzt eben mal die detaillierte urteilsbegründung zum ebay-urteil quergelesen - danach kann ich mir beim besten willen nicht mehr vorstellen, dass irgendwelche übertragungswünsche abgelehnt werden. die machten sich rechtlich völlig lächerlich.
-
Zitat von jojo2222
also, ich habe jetzt eben mal die detaillierte urteilsbegründung zum ebay-urteil quergelesen - danach kann ich mir beim besten willen nicht mehr vorstellen, dass irgendwelche übertragungswünsche abgelehnt werden. die machten sich rechtlich völlig lächerlich.
Wie kommst Du darauf? Kannt Du diese Annahme mit irgendetwas Handfestem begründen?
-
-
nein, natürlich nichts handfestes, wie zu keinem zeitpunkt während dieses ganzen ticketverkaufverfahrens... aber ich lasse es im moment einen befreundeten juristen prüfen... da ist das ganze urteil übrigens:
http://www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256CC900334EC1/vwContentByKey/W26P2AYC151JUSZDE/$File/Urteil%20vom%2020.04.2006%20(WM%202006).pdf -
Was viele vergessen: das Urteil bezieht sich auf Tatbestände vor der Zeit/Existenz des Ticketportals!
Das Hauptproblem für Leute, die meinen, man könne ja durch dieses Urteil hoffen, alle könnten bald fröhlich tauschen/verkaufen, ist aber, dass es nun seit 27.03.2006 das Ticketportal inklusive der neu fomulierten Übertragungsgründe gibt!
Dadurch zieht die FIFA ähnlich gelagerten Fällen den Boden unter den Füßen weg, weil man entweder per Resale die Tixx zurückgeben kann und bei (sehr wahrscheinlichem) Wieder-Verkauf sein Geld zurückerhält oder begründet sein Ticket übertragen kann.
Das die Handhabe der Prüfung von Überttragungsgründen dabei recht willkürlich zu sein scheint (gibt genug Erfahrungsberichte hier im Forum) ist dann wiederum ein anderer Schuh!
-
Hmm... Ich will 2 Tickets übertragen lassen, und zwar auf 2 Bekannte die in Stuttgart wohnen (ich in Bremen). Das eine Ticket läuft auf mich, das andere auf meinen Vater. Die beiden anderen sind gar nicht miteinander verwandt.. Kann ich als Härtefall angeben, dass wir meine schwer behinderte Oma pflegen müssen? was können die von mir verlangen, außer zB den Behindertenausweis??
-
Zitat von Straty
Hmm... Ich will 2 Tickets übertragen lassen, und zwar auf 2 Bekannte die in Stuttgart wohnen (ich in Bremen). Das eine Ticket läuft auf mich, das andere auf meinen Vater. Die beiden anderen sind gar nicht miteinander verwandt.. Kann ich als Härtefall angeben, dass wir meine schwer behinderte Oma pflegen müssen? was können die von mir verlangen, außer zB den Behindertenausweis??
so lange du das noch online machen kannst klick familie an. im ticketcenter denk dir halt was aus von wegen neffe, onkel weiß der teufel was.
stellt euch doch nich so an....
-
Zitat von flsch
so lange du das noch online machen kannst klick familie an. im ticketcenter denk dir halt was aus von wegen neffe, onkel weiß der teufel was.
stellt euch doch nich so an....
Eine von den netten Hotline Damen hat mir gesagt dass nur Familie ersten Grades anerkannt wird. Also Kinder, Mutter, Vater, Bruder/Schwester, Neffe/Nichte, Großeltern... habe ich da jetzt was vergessen, ich glaube nicht.
Nicht vergessen falls sie nachfragen sollten!
EDIT: Habe grade bei Wikipedia geelsen dass man mit Neffen/Nichten gar nicht verwandt sondern verschwägert ist. Wie sich das jetzt auf die Überschreibungen auswirkt weiß ich leider auch nicht. Vielleicht wusste es die Hotline Dame auch nicht so geanu, wäre ja nicht das erste mal... -
ich kann zur zeit gar nix anklicken, wird wohl sein, weil man erst ab 1. mai wieder übertragen kann...
das wäre eine möglichkeit, nur wenn sie mir das nicht gleich abnehmen hab ich wohl ganz verlroen, weil ich sowas ja nicht nachweisen kann... ich frag mich ob ich lieber familie anklicke und insgesamt 3 verschiedene nachnamen benutze oder das mit meiner oma mache...
will mich nich anstellen, habe nur angst dass die übertragung fehlschlägt
-
Zitat von millers
Eine von den netten Hotline Damen hat mir gesagt dass nur Familie ersten Grades anerkannt wird. Also Kinder, Mutter, Vater, Bruder/Schwester, Neffe/Nichte, Großeltern... habe ich da jetzt was vergessen, ich glaube nicht.
Nicht vergessen falls sie nachfragen sollten!ja richtig!
sollte hier nicht unerwähnt bleiben. wird zumindest dann am ticketschalter relevant wenn sie fragen.
-
Zitat von Straty
ich kann zur zeit gar nix anklicken, wird wohl sein, weil man erst ab 1. mai wieder übertragen kann...
das wäre eine möglichkeit, nur wenn sie mir das nicht gleich abnehmen hab ich wohl ganz verlroen, weil ich sowas ja nicht nachweisen kann... ich frag mich ob ich lieber familie anklicke und insgesamt 3 verschiedene nachnamen benutze oder das mit meiner oma mache...
will mich nich anstellen, habe nur angst dass die übertragung fehlschlägt
mach dir keine sorgen. souverän und sicher auftreten. das wird kein problem solange die leute nich al-ahrabjiaa oder so heißen.
-
-
@ Rentüj
Also ganz so einfach kannst du es dir dann m.e. nicht machen. Es stimmt zwar, dass sich das Urteil auf die Zeit vor Implementierung des Ticketportals bezieht, allerdings sind Teile in der Urteilsbegründung schon verallgemeinerungsfähig. Z.B. scheint es keinen Grund dafür zu geben, das Ticket nicht auf Freunde übertragen lassen zu dürfen, TST-Serien zu splitten etc. Der Kläger hätte ja auch über das Ticketportal das Ticket nicht übertragen lassen bekommen.
Mein Punkt ist ja auch nur, dass es durchaus anscheinend derzeit nicht wenige Juristen sind, die meinen, dass sich das WM-OK angreifbar macht, wenn sie ihre derzeitige restriktive Praxis aufrecht erhalten, d.h. dass, wenn ich eine Übertragung beantrage und die abgelehnt wird oder ich nicht ins stadion komme mit gültigem Ticket weil ein anderer Name vermerkt ist, man durchaus Chancen auf Erfolg bei einer Klage hat. Ob deshalb das WM-OK jetzt alles ändert, ist eine andere Frage.
Und bzgl. der hier im Forum diskutierten Fälle: die beziehen sich alle auf die Zeit vor dem Urteil. -
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!