Wenn die Bundesanwaltschaft einen Freispruch fordert (anstatt, wenn schon keine Verwerfung der Revision, das Urteil aufzuheben und die Sache erneut zum LG zu schicken), würde ich keine Wette auf ein anderes Urteil des BGH entgegennehmen.

Hoyzer vor Freispruch
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Als Begründung nannte der Oberstaatsanwalt eine Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH von 1961. Damals war ein Mann freigesprochen worden, der durch schnelles Telefonieren Pferderennergebnisse vor dem Wettbüro herausbekommen und noch schnell gesetzt hatte.
Da komm' ich als Laie aus dem Staunen nicht mehr raus, wenn ich sehe welche Sachverhalte da gleichgesetzt werden (schnelles Telefonieren = Fussballspiele manipulieren = Gaunerei <> Betrug????).... -
Zitat von nocheinbit
Als Begründung nannte der Oberstaatsanwalt eine Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH von 1961. Damals war ein Mann freigesprochen worden, der durch schnelles Telefonieren Pferderennergebnisse vor dem Wettbüro herausbekommen und noch schnell gesetzt hatte.
Da komm' ich als Laie aus dem Staunen nicht mehr raus, wenn ich sehe welche Sachverhalte da gleichgesetzt werden (schnelles Telefonieren = Fussballspiele manipulieren = Gaunerei <> Betrug????)....ein anderer Senat hatt mal in Sachen Pferdewetten anders entschieden. Hier werden wohl die springenden Puntke sein:
a) erklärt der Wetter bei Abgabe des Wettscheins konkludent, nichts von den Ergebnissen zu wissen? (Meiner persönlichen Meinung nach: ja)
b) steht bei Wettabgabe ja gar nicht fest, ob die Manipulation zu Erfolg führt. Ich bin gespannt, ob das das Argument des BGH sein wird (wenns denn zum Freispruch kommt). Kann man auch geteilter Meinung zu sein.
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Zitat von Judge999
ein anderer Senat hatt mal in Sachen Pferdewetten anders entschieden. Hier werden wohl die springenden Puntke sein:
a) erklärt der Wetter bei Abgabe des Wettscheins konkludent, nichts von den Ergebnissen zu wissen? (Meiner persönlichen Meinung nach: ja)
b) steht bei Wettabgabe ja gar nicht fest, ob die Manipulation zu Erfolg führt. Ich bin gespannt, ob das das Argument des BGH sein wird (wenns denn zum Freispruch kommt). Kann man auch geteilter Meinung zu sein.
klingt absolut plausibel... hat ja auch nicht immer zum erfolg geführt, wenn ich mich recht entsinne.
ich finde es aber interessant, dass bis jetzt nicht hinsichtlich steuerhinterziehung ermittelt wurde? wettgewinne sind zwar steuerfrei, aber zählt das dann noch zum wetten??
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Zitat von bierschinken
klingt absolut plausibel... hat ja auch nicht immer zum erfolg geführt, wenn ich mich recht entsinne.
ich finde es aber interessant, dass bis jetzt nicht hinsichtlich steuerhinterziehung ermittelt wurde? wettgewinne sind zwar steuerfrei, aber zählt das dann noch zum wetten??
du solltest Jurist werden, auf so abgefahrene Sachen können nur Juris kommen.
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Kleiner Nachtrag: Der BGH hat einen Verkündungstermin anberaumt, anstatt sofort das Urteil zu verkünden. Wenn dies nicht von vornherein geplant war, wäre dies ein Anzeichen dafür, dass der BGH die Rechtslage anders sieht als die Bundesanwaltschaft (was nicht grad oft vorkommt) und sich deren Argumente durch den Kopf gehen lassen will.
Es besteht also doch noch Hoffnung.
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Zitat von Judge999
Kleiner Nachtrag: Der BGH hat einen Verkündungstermin anberaumt, anstatt sofort das Urteil zu verkünden. Wenn dies nicht von vornherein geplant war, wäre dies ein Anzeichen dafür, dass der BGH die Rechtslage anders sieht als die Bundesanwaltschaft (was nicht grad oft vorkommt) und sich deren Argumente durch den Kopf gehen lassen will.
Es besteht also doch noch Hoffnung.
hab ich auch grad gedacht
meinse die ham aka schon gelöscht?
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Zitat von flsch
hab ich auch grad gedacht
meinse die ham aka schon gelöscht?
Schwer zu sagen. Kann man bei Juristen nie wissen?
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Freispruch für Luciano MOGGI!!!
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Zitat von Judge999
Kleiner Nachtrag: Der BGH hat einen Verkündungstermin anberaumt, anstatt sofort das Urteil zu verkünden. Wenn dies nicht von vornherein geplant war, wäre dies ein Anzeichen dafür, dass der BGH die Rechtslage anders sieht als die Bundesanwaltschaft (was nicht grad oft vorkommt) und sich deren Argumente durch den Kopf gehen lassen will.
Es besteht also doch noch Hoffnung.
Ich verlier den (Rechts)-Überblick ... ich dachte immer wo kein Kläger auch kein Richter? --> hier macht sich aber ein Richter zum Kläger?
Hat schon mal einer geguckt, was der Bundesanwalt so gewettet hat (2005)?
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Zitat von Fball_coming_home
Ich verlier den (Rechts)-Überblick ... ich dachte immer wo kein Kläger auch kein Richter? --> hier macht sich aber ein Richter zum Kläger?
Hat schon mal einer geguckt, was der Bundesanwalt so gewettet hat (2005)?
Da verstehste was falsch. Der Bundesanwalt ist der Vertreter der Staatsanwaltschaft; hat heute plädiert. So wie ein Staatsanwalt es auch vorm Ag und LG macht.
Arno: Mir würd das Urteil auch nich schmecken, aber gemauschelt wird da sicher nix. Iss eben ne reine Rechtsfrage, die zugunsten von Hoyzer ausgehen kann. Solche Gesetzeslücken wird es immer geben. Das Urteil (wenns denn einen Freispruch geben wird) wird aber bestimmt kontrovers aufgenommen, auch in Juristenkreisen.
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nur im ausland weiß das keiner (siehe italien). da sagen wir auch, dass die ihr "skonto"-dingens durchziehen.. die sportgerichtsbarkeit versucht sich ja auch bei der bestrafung von dopingtätern der justiz zu entziehen. das ist zwar aus sportlicher sicht verständlich, nur in den letzten jahrzehnten ist der wirtschaftliche faktor immer bedeutender geworden. die sportgerichtsbarkeit ist letzlich schuld an dieser situation. hat sie doch jahrelang dafür gesorgt, dass "juristische" schritte nur von ihr eingeleitet werden können.. das dies im umkehrschluss nicht für die anderen parteien gilt, sieht man jetzt eben in italien, wo von der staatsanwaltschaft kompromisse eingegangen werden, nur um sich nicht der lächerlichkeit preis zu geben..
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Zitat von bierschinken
die sportgerichtsbarkeit ist letzlich schuld an dieser situation. hat sie doch jahrelang dafür gesorgt, dass "juristische" schritte nur von ihr eingeleitet werden können..
weitverbreiteter Irttum, aber tut auch nix zur Sache. Hast recht, dass das im Ausland anders rüberkommen mag.
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Zitat von Judge999
Arno: Mir würd das Urteil auch nich schmecken, aber gemauschelt wird da sicher nix. Iss eben ne reine Rechtsfrage, die zugunsten von Hoyzer ausgehen kann. Solche Gesetzeslücken wird es immer geben. Das Urteil (wenns denn einen Freispruch geben wird) wird aber bestimmt kontrovers aufgenommen, auch in Juristenkreisen.
Weißt Du : Ich hab da auch nicht unbedingt ein Problem mit, allerdings richtet sich mein Ärger auf die jenigen, die stets Italien oder andere Länder als Hort der laschen Rechtssprechung bezeichnen. Nur dort würden windige Anwälte Lücken finden etc....
Tatsache ist: Nach dem Buli Sakndal 71 mit all seinen Amnestien und Verschleierungen ist jetzt auch im Hoyzer Prozess ein Fussbaltypischen Urteil zu erwarten.
Dem Volkssport will keiner an den Kragen - nicht in Deutschland noch in Italien. -
Arno: Ich find, Fussi würd grad bei einem Freispruch an Ansehen verlieren.
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Zitat von Judge999
Arno: Ich find, Fussi würd grad bei einem Freispruch an Ansehen verlieren.
Einverstanden 100 pro -
Die Frage heisst hier ja, ob Ante S. bei Abgabe des Wettscheins im Wettbüro konkludent miterklärt hat, nichts von den Manipulationen gewusst zu haben. Ich glaube nicht, dass der BGH hier so weit geht und doch noch der Entscheidung des LG Berlin folgt. In der Abgabe eines Wettscheines, ganz normal am Schalter, kann man nicht zugleich hineinlesen, derjenige gebe den Schein selbstverständlich in Unkenntnis möglicher Manipulation ab. Die Aufstellung der Regeln, wie ein Vertrag zustandekommt ist Aufgabe der Vertragspartner. D.h. Oddsett hätte hier sauberer in Ihren AGB arbeiten müssen. Dann wäre ein Täuschen durch Unterlassen ohne weiteres begründbar.
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Seh ich anders. Man muss nicht jede Selbstverständlichkeit explizit aufnehmen.
Z.B. erklärt jemand, der eine Verpflichtung eingeht, konkludent hiermit zugleich, zahlungsbereit und -willig zu sein. Wenn er von vornherein vorhat, die Forderung nicht zu begleichen, ist dies ein Betrug. Nicht viel anders sehe ich die Sache hier.
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Zitat von Judge999
Seh ich anders. Man muss nicht jede Selbstverständlichkeit explizit aufnehmen.
Z.B. erklärt jemand, der eine Verpflichtung eingeht, konkludent hiermit zugleich, zahlungsbereit und -willig zu sein. Wenn er von vornherein vorhat, die Forderung nicht zu begleichen, ist dies ein Betrug. Nicht viel anders sehe ich die Sache hier.
nur will er ja hier nicht über seine Zahlungsbereitschaft bzw. -willigkeit hinsichtlich des Wettscheines täuschen. Sondern - im weitesten Sinne - darüber, dass die Regeln eines Spieles eingehalten worden sind. Und diese Festlegung gehört meines Erachtens in den Bereich der Vertragsparteien. Is halt ne knifflige Sache. Allerdings glaub ich nicht dran, dass der BGH die konkludente Täuschung wirklich so weit zieht. Zumindest bin ich auf die Gründe gespannt.
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