bald läuft bundesliga wieder

Laberfred 2007 Teil II
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Ticketchef2006 -
18. Januar 2007 um 14:25 -
Geschlossen
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hast dich ja ganz schön aufhetzen lassen
Mann Binchen, du genießt hohes Ansehen und bist noch noch nich ma so lang dabei. Was macht da ein Roter. Und die Debatte "Qanonym rot" ist uralt, ausgekaut und nervt mich nur noch. Wenn ich meine auflisten würde bräuchtste einen 38 Zoll-Monitor.
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sag mir mal, wann wir gefahren sind, november? also noch nichts bekommen
nach 3 monaten solls ja ver"jährt" sein, oder? judge sag mal was
wurde das nicht auf 6 monate geändert
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bald läuft bundesliga wieder
Ich hab heut schon einen kleinen Vorgeschmack bekommen..Hamburg - Bayern 0:2 ....Elender Grottenkick
Und die Rückfahrt mim Zug war auch ne KAtastrophe
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sag mir mal, wann wir gefahren sind, november? also noch nichts bekommen
nach 3 monaten solls ja ver"jährt" sein, oder? judge sag mal was
richtisch.
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Mann Binchen, du genießt hohes Ansehen und bist noch noch nich ma so lang dabei. Was macht da ein Roter. Und die Debatte "Qanonym rot" ist uralt, ausgekaut und nervt mich nur noch. Wenn ich meine auflisten würde bräuchtste einen 38 Zoll-Monitor.
100% agree
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wurde das nicht auf 6 monate geändert
dann warte ich noch ein wenig
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Ich hab heut schon einen kleinen Vorgeschmack bekommen..Hamburg - Bayern 0:2 ....Elender Grottenkick
Und die Rückfahrt mim Zug war auch ne KAtastrophe
war wirklich ausverkauft?
spiel war naja -
sag mir mal, wann wir gefahren sind, november? also noch nichts bekommen
nach 3 monaten solls ja ver"jährt" sein, oder? judge sag mal was
Nah siehste - da waren sicher zwei Autos auf dem Bild.
Hast du ne Rückrundendauerkarte für H96
- habe deine Sig gelesen.
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wurde das nicht auf 6 monate geändert
§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
(1) 1Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. 2Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
(2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Kraftfahrt-Bundesamt.
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. -
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richtisch.
guter richter !
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Ich hab heut schon einen kleinen Vorgeschmack bekommen..Hamburg - Bayern 0:2 ....Elender Grottenkick
Und die Rückfahrt mim Zug war auch ne KAtastrophe
2:0 Bayern fand ich persönlich nicht so übel
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wurde das nicht auf 6 monate geändert
das war am 31.10. - da kommt nichts mehr.
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erst gegen bochum dann nürnberg am freitag...
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§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
(1) 1Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. 2Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
(2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Kraftfahrt-Bundesamt.
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
danke judgi! -
so, gehe jetzt auch mal.
N8
n8 -
war wirklich ausverkauft?
spiel war najaRestlos ausverkauft....
Das Spiel war nicht naja sondern eher gar nicht vorhanden. Highlight des Spiels war, wie ein besoffender bajuwarischer Hinterwäldler aus dem Stadion geflogen ist
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Nah siehste - da waren sicher zwei Autos auf dem Bild.
Hast du ne Rückrundendauerkarte für H96
- habe deine Sig gelesen.
ja, 90 euro für 9 spiele (stehplatz allerdings) ... jedoch bayern, dortmund, hertha, hsv, gladbach, schalke dabei
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§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
(1) 1Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. 2Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
(2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Kraftfahrt-Bundesamt.
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.Respekt - du kannst auch Beruf und privates nicht trennen.
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