DFB verklagt Schiedsrichter Hoyzer
Am Mittwoch, 9. Januar, beginnt vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Berlin der Schadensersatz-Prozess des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer.
Schon bald nach Bekanntwerden des Wett- und Manipulationsskandals im Januar 2005 hatte DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger, unter anderem mit Hinweis auf aus der Gemeinnützigkeit des DFB resultierende Pflichten, die Einleitung zivilrechtlicher Schritte gegen Robert Hoyzer angekündigt.
Mündliche Verhandlung am Mittwoch
Nach Abschluss des Strafverfahrens gegen Robert Hoyzer vor dem Landgericht Berlin und seiner rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten hat der DFB deshalb am 19. April 2007 die frühzeitig avisierte Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Für Mittwoch hat nun das Landgericht Berlin zur Güte- und mündlichen Verhandlung geladen.
Die vom DFB gegen Robert Hoyzer mit Zivilklage geltend gemachten Schadensersatz-Ansprüche belaufen sich auf eine Summe von rund 1,8 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich im Wesentlichen zusammen aus zu Unrecht erhaltenen Schiedsrichter-Honoraren, Verfahrenskosten, Aufwendungen für den durch den Wett- und Manipulationsskandal notwendig gewordenen außerordentlichen DFB-Bundestag am 28. April 2005 in Mainz und den Zahlungs-Verpflichtungen des DFB aus dem mit dem Hamburger SV geschlossenen Vergleich als Folge des von Robert Hoyzer manipulierten DFB-Pokalspiels beim SC Paderborn 07. Letztere machen mit einem Teilbetrag von rund 1,5 Millionen Euro den größten Teil der Klageforderung aus.
HSV scheidet gegen Paderborn aus
Der Hamburger SV hatte am 21. August 2004 die von Hoyzer geleitete Begegnung der ersten DFB-Pokalrunde der Saison 2004/05 beim SC Paderborn 07 mit 2:4 verloren und war damit aus dem Wettbewerb ausgeschieden. Nach Bekanntwerden des Manipulationsverdachts Ende Januar 2005 hatte der Hamburger SV zunächst Protest gegen die Spielwertung beim DFB-Sportgericht eingelegt und Wiedereingliederung in den DFB-Vereinspokal beantragt.
Da zu diesem Zeitpunkt bereits zwei weitere Pokalrunden gespielt waren und der Pokalwettbewerb mit dem - bedingt durch die Austragung des FIFA Confederations Cup Deutschland 2005 - nicht verschiebbaren Finale am 28. Mai 2005 zum Abschluss gebracht werden musste, wäre ein entsprechendes, vom DFB-Sportgericht zu erwartendes Urteil zugunsten des Hamburger SV, für den DFB spieltechnisch nicht umsetzbar gewesen.
DFB einigte sich mit HSV
Der DFB einigte sich deshalb mit dem Hamburger SV in einem Vergleich auf eine Ausgleichszahlung von zwei Millionen Euro unter Anrechnung der dem Hamburger SV zufließenden Einnahmen aus einem am 12. Oktober 2005 in Hamburg veranstalteten Länderspiel gegen die Volksrepublik China.
Aufgrund dieses mit dem DFB geschlossenen Vergleichs zog der Hamburger SV daraufhin am 11. Februar 2005 seinen Einspruch gegen die Wertung des DFB-Pokalspiels gegen Paderborn zurück, womit der DFB-Pokalwettbewerb ohne Verzögerungen ordnungsgemäß abgewickelt werden konnte.