
HSV verklagt Schwarzmarkthändler
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Na denn FFN, war wohl nichts, Herr HSV
ich les das ein bisschen anders, aba hab jetz FA als Staatsdiener
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ich les das ein bisschen anders, aba hab jetz FA als Staatsdiener
wieso?
beklagt war doch Bundeligakarten.de und deren weiterverkauf.
Untersagt werden kann der denen nur, wenn sie die tickets direkt vom HSV beziehen.
Solange sie die tickets von privat aufkaufen und dann weiterverkaufen, kann der HSV nichts dagegen machen. Oder les ich da was grob falsch
Demnach kann der HSV max. gegen den originalkäufer vorgehen, das ist aber nicht bestandteil des verfahrens und damit sollen sie mal erstmal dagegen klagen.
Dieses Verfahren hier scheinen sie doch auf jeden fall schonmal verloren zu haben -
wieso?
beklagt war doch Bundeligakarten.de und deren weiterverkauf.
Untersagt werden kann der denen nur, wenn sie die tickets direkt vom HSV beziehen.
Solange sie die tickets von privat aufkaufen und dann weiterverkaufen, kann der HSV nichts dagegen machen. Oder les ich da was grob falsch
Demnach kann der HSV max. gegen den originalkäufer vorgehen, das ist aber nicht bestandteil des verfahrens und damit sollen sie mal erstmal dagegen klagen.
Dieses Verfahren hier scheinen sie doch auf jeden fall schonmal verloren zu haben
jap, aba wo kaufst du denn(inna Theorie) Karten, wenn du mal HSV gucken willst? -
jap, aba wo kaufst du denn(inna Theorie) Karten, wenn du mal HSV gucken willst?
beim hsv, bulikarten wurde nur untersagt, den hsv darüber zu täuschen was die mitte karten vorhaben. die sachlage dürfte bei privatpersonen wohl ganz anders zu werten sein
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jap, aba wo kaufst du denn(inna Theorie) Karten, wenn du mal HSV gucken willst?
beim HSV
Ich sach mal so, da wird im bezug auf die AGBs und deren Wirksamkeit nur im bezug auf gewerbsmäßiges handeln gesprochen. Ich bin nachwievor der meinung, dass der BGH im Bezug auf privaten verkauf den AGB-Klauseln sicherlich widersprechen wird.
Und bundesligakarten.de wird das nicht interessieren, die suchen sich entweder 100 adressen oder 100 leute, die für sie Karten bestellen und an sie weiterverkaufen, wo ist das problem? -
Dieses Verfahren hier scheinen sie doch auf jeden fall schonmal verloren zu haben
aber 100%. der hsv will, dass seine tixx nich über bundesligakarten.de vertickt werden und nix anderes. mal sehen wann der hsv da wieder gelistet is
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Und bundesligakarten.de wird das nicht interessieren, die suchen sich entweder 100 adressen oder 100 leute, die für sie Karten bestellen und an sie weiterverkaufen, wo ist das problem?
genau
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Also wenn ich Karten beim HSV kaufen, nur um sie überteuert weiter zu verticken, dann können die das untersagen. Wenn ich aber die Karten z.B. hier im Forum bekommen habe, dann kann mir der HSV gar nix
Wer besorgt mir 20x HSV-Bayern ?
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Also wenn ich Karten beim HSV kaufen, nur um sie überteuert weiter zu verticken, dann können die das untersagen. Wenn ich aber die Karten z.B. hier im Forum bekommen habe, dann kann mir der HSV gar nix
Wer besorg mir 20x HSV-Bayern ?
du willst Karten hier im Forum kaufen, um sie überteuert weiter zu verticken?
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beim HSV
Ich sach mal so, da wird im bezug auf die AGBs und deren Wirksamkeit nur im bezug auf gewerbsmäßiges handeln gesprochen. Ich bin nachwievor der meinung, dass der BGH im Bezug auf privaten verkauf den AGB-Klauseln sicherlich widersprechen wird.
Und bundesligakarten.de wird das nicht interessieren, die suchen sich entweder 100 adressen oder 100 leute, die für sie Karten bestellen und an sie weiterverkaufen, wo ist das problem?Der Pressemitteilung (schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus) lässt sich entnehmen, dass der BGH - inzident - die Rechtmäßigkeit der AGB auch gegenüber Privatpersonen bestätigt hat. Gehört zwar nicht zu den tragenden Gründen, wird aber trotzdem maßgeblich sein. Muss man aber das Urteil abwarten, vielleicht hat er auch die Rechtmäßigkeit dahinstehen lassen, weil für die Entscheidung irrelevant,
Was anderes würde mich bei den AGB des HSV auch wundern, die sind schon ziemlich austariert und fuxxig. -
Ich sachte doch, dass dat lustich wird.
Der Pressemitteilung (schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus) lässt sich entnehmen, dass der BGH - inzident - die Rechtmäßigkeit der AGB auch gegenüber Privatpersonen bestätigt hat. Gehört zwar nicht zu den tragenden Gründen, wird aber trotzdem maßgeblich sein. Muss man aber das Urteil abwarten, vielleicht hat er auch die Rechtmäßigkeit dahinstehen lassen, weil für die Entscheidung irrelevant,
Was anderes würde mich bei den AGB des HSV auch wundern, die sind schon ziemlich austariert und fuxxig.ich hab zwar keine ahnung, aber genau das doch wohl eher nicht
Es steht dem HSV – so der BGH – frei, einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler abzulehnen. Gegen die Wirksamkeit der entsprechenden Klausel in den AGB bestünden keine Bedenken. Bei dem – in der Absicht des Weiterverkaufs erfolgenden – Erwerb der Karten durch die Beklagten oder ihre Mitarbeiter handele es sich um einen unlauteren Schleichbezug, zu dessen Unterlassung die Beklagten wettbewerbsrechtlich verpflichtet seien.was hat das mit privatpersonen zu tun? die klausel in den agb von der gandi spricht is ja wohl eher die, dass der wiederverkauf der tickets GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen ist. ne bestätigung dass das rechtens is seh ich in dem text nich.
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ich hab zwar keine ahnung, aber genau das doch wohl eher nicht
Es steht dem HSV – so der BGH – frei, einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler abzulehnen. Gegen die Wirksamkeit der entsprechenden Klausel in den AGB bestünden keine Bedenken. Bei dem – in der Absicht des Weiterverkaufs erfolgenden – Erwerb der Karten durch die Beklagten oder ihre Mitarbeiter handele es sich um einen unlauteren Schleichbezug, zu dessen Unterlassung die Beklagten wettbewerbsrechtlich verpflichtet seien.was hat das mit privatpersonen zu tun? die klausel in den agb von der gandi spricht is ja wohl eher die, dass der wiederverkauf der tickets GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen ist. ne bestätigung dass das rechtens is seh ich in dem text nich.
inzident: rot.
da ist dat dingen:
"Schwarzhandel" mit Bundesligakarten
..........Soweit private Verkäufer mit dem Verkauf von Eintrittskarten an die Beklagten gegen die gegenüber dem HSV eingegangene vertragliche Verpflichtung verstoßen, ist das Verhalten der Beklagten – so der BGH – auch nicht unter dem Aspekt des Verleitens zum Vertragsbruch oder der Ausnutzung fremden Vertragsbruchs wettbewerbswidrig. Darin, dass die Beklagten in einer an die Allgemeinheit gerichteten Anzeige ihre Bereitschaft ausdrücken, Eintrittskarten von Privatpersonen zu erwerben, liege noch kein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch. Das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs sei grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig. Es sei nicht Aufgabe eines Dritten, für die Einhaltung vertraglicher Abreden zu sorgen, die der HSV mit den Käufern von Eintrittskarten schließe. Dies gelte auch, wenn der HSV mit diesen Abreden legitime Interessen der Stadionsicherheit und der Einhaltung eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolge.
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ich hab zwar keine ahnung, aber genau das doch wohl eher nicht
Es steht dem HSV – so der BGH – frei, einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler abzulehnen. Gegen die Wirksamkeit der entsprechenden Klausel in den AGB bestünden keine Bedenken. Bei dem – in der Absicht des Weiterverkaufs erfolgenden – Erwerb der Karten durch die Beklagten oder ihre Mitarbeiter handele es sich um einen unlauteren Schleichbezug, zu dessen Unterlassung die Beklagten wettbewerbsrechtlich verpflichtet seien.was hat das mit privatpersonen zu tun? die klausel in den agb von der gandi spricht is ja wohl eher die, dass der wiederverkauf der tickets GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen ist. ne bestätigung dass das rechtens is seh ich in dem text nich.
Ich sehe da eher sogar den Gegenteil darin.
Die Ablehnung des Kartenverkaufs an gewerbliche Wiederverkäufer ist ja aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zulässig, für private wiederverkäufer gilt allerdings kein wettbewerbsrechtNaja, mir egal, HSV is eh scheiße
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inzident: rot.
über die rechtmäßigkeit der vertraglichen verpflichtungen wurde aber doch gar nicht entschieden
zumindest nicht im bezug auf privatpersonen.
Und nocheinmal, solange die Vereine es nicht schaffen eine umtausch und/oder Rückgabemöglichkeit für tickets einzurichten, bin ich mir sicher, das der BGH den privaten Weiterverkauf zulassen würde -
inzident: rot.
klingt plausibel, seh ich ein
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Ich sehe da eher sogar den Gegenteil darin.
Die Ablehnung des Kartenverkaufs an gewerbliche Wiederverkäufer ist ja aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zulässig, für private wiederverkäufer gilt allerdings kein wettbewerbsrechtNaja, mir egal, HSV is eh scheiße
BGH hat nur gesagt, dass der HSV keine Unterlassung verlangen kann, soweit die Börse Ticks verkauft, die sie von privaten Personen gekauft hatte.
Hat nix damit zu tun, ob private Personen ihrerseits die Ticks verkaufen dürfen oder nich. -
BGH hat nur gesagt, dass der HSV keine Unterlassung verlangen kann, soweit die Börse Ticks verkauft, die sie von privaten Personen gekauft hatte.
Hat nix damit zu tun, ob private Personen ihrerseits die Ticks verkaufen dürfen oder nich.seh ich auch so
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BGH hat nur gesagt, dass der HSV keine Unterlassung verlangen kann, soweit die Börse Ticks verkauft, die sie von privaten Personen gekauft hatte.
Hat nix damit zu tun, ob private Personen ihrerseits die Ticks verkaufen dürfen oder nich.
danke, ham sich die paar Semester doch gelohnt bei mir -
BGH hat nur gesagt, dass der HSV keine Unterlassung verlangen kann, soweit die Börse Ticks verkauft, die sie von privaten Personen gekauft hatte.
Hat nix damit zu tun, ob private Personen ihrerseits die Ticks verkaufen dürfen oder nich.Is doch genau mein reden
deswegen hat sich ja auch nichts geändert
Da die vereine immer noch nicht versucht haben, eine privatperson vors gericht zu schleppen, werden wir wohl auch in absehbarer zeit nicht herausfinden, was mit der rechtmäßigkeit der AGBs im bezug auf privatpersonen ist -
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