so ich werde euch jetz verlassen, tschö johnboys
fd, ach nee haste ja schon
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fd, ach nee haste ja schon
so ich werde euch jetz verlassen, tschö johnboys
lern schön!
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was fürn stand soll ich besuchen? vw,polizei oder post
ich verlasse das forum für immer, schüss
was fürn stand soll ich besuchen? vw,polizei oder post
wir von tooor.de empfehlen Post
ob die das auch für ausländer machen
warum nich? die müssen nur wollen!
warum nich? die müssen nur wollen!
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Zeugnisse beglaubigen...
Erste Seite jeweils 20 CHF, jede weitere 5 CHF.
macht die sekretöse von meinem vadda
Aber nich hier
Geht sowat nich auch bei Einwohnermeldeämtern?
jo, kost aba auch ordentlich
macht die sekretöse von meinem vadda
ne ReNoGehilfin???
wann is endlich mittagszeit
ne ReNoGehilfin???
keine Ahnung watt die is, hauptsache offizieller stempel
ich bin jetz hier seit 8 Uhr am defragmentiern und hab ers 10%, is das normal?
wann is endlich mittagszeit
Bei dir von 7-12Uhr
macht die sekretöse von meinem vadda
ZitatAlles anzeigenWelche Stellen dürfen beglaubigen?
In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.
Bei fremdsprachigen Zeugnissen kann es zu Schwierigkeiten kommen. Wenden Sie sich dann bitte an Ihr Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes.
Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von folgenden Stellen: Wohlfahrtsverbänden, kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen, dem AStA u.a., auch wenn in einem anderen Bundesland die Beglaubigungserlaubnis erteilt wurde. Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.
Im Ausland sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.
quelle:Beglaubigung von Unterlagen
keine Ahnung watt die is, hauptsache offizieller stempel
na toll, nen RA-Stempel, dann kannste auch gleich von atze seim Kleinen das Stempelset nehmen
kann der richter den wisch nich unterschreiben, dat müsste doch zählen?
ich bin jetz hier seit 8 Uhr am defragmentiern und hab ers 10%, is das normal?
wer machten sowatt
mach format c:, geht schneller
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