so ich werde euch jetz verlassen, tschö johnboys
fd, ach nee haste ja schon![]()
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so ich werde euch jetz verlassen, tschö johnboys
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so ich werde euch jetz verlassen, tschö johnboys
lern schön!![]()
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lern schön!
was fürn stand soll ich besuchen? vw,polizei oder post![]()
ich verlasse das forum für immer, schüss![]()
was fürn stand soll ich besuchen? vw,polizei oder post
wir von tooor.de empfehlen Post![]()
ob die das auch für ausländer machen
warum nich? die müssen nur wollen!![]()
warum nich? die müssen nur wollen!
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warum nich? die müssen nur wollen!
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Zeugnisse beglaubigen...
Erste Seite jeweils 20 CHF, jede weitere 5 CHF.
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macht die sekretöse von meinem vadda ![]()
Aber nich hier
Geht sowat nich auch bei Einwohnermeldeämtern?
jo, kost aba auch ordentlich![]()
macht die sekretöse von meinem vadda
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ne ReNoGehilfin???
wann is endlich mittagszeit![]()
ne ReNoGehilfin???
keine Ahnung watt die is, hauptsache offizieller stempel![]()
ich bin jetz hier seit 8 Uhr am defragmentiern und hab ers 10%, is das normal?![]()
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wann is endlich mittagszeit
Bei dir von 7-12Uhr![]()
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macht die sekretöse von meinem vadda
ZitatAlles anzeigenWelche Stellen dürfen beglaubigen?
In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.
Bei fremdsprachigen Zeugnissen kann es zu Schwierigkeiten kommen. Wenden Sie sich dann bitte an Ihr Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes.
Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von folgenden Stellen: Wohlfahrtsverbänden, kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen, dem AStA u.a., auch wenn in einem anderen Bundesland die Beglaubigungserlaubnis erteilt wurde. Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.
Im Ausland sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.
quelle:Beglaubigung von Unterlagen
keine Ahnung watt die is, hauptsache offizieller stempel
na toll, nen RA-Stempel, dann kannste auch gleich von atze seim Kleinen das Stempelset nehmen![]()
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kann der richter den wisch nich unterschreiben, dat müsste doch zählen? ![]()
ich bin jetz hier seit 8 Uhr am defragmentiern und hab ers 10%, is das normal?
wer machten sowatt ![]()
mach format c:, geht schneller ![]()
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