Das stimmt leider nicht, die Staatsangehörigkeit gehört nicht zur Menschenwürde (=Schutzbereich von Art. 1 GG), sondern kann gem. Art. 16 GG entzogen werden, wenn man dadurch nicht staatenlos wird. Nun könnte man meinen, dass dadurch alle "Nurdeutschen" auf der sicheren Seite sind, aber auch Art. 16 GG ließe sich ändern, denn die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) schützt von den Grundrechten nur Art 1 GG. Sorry fürs Klugsch....
Kein Problem. Vielleicht nicht die Leute mit einer doppelten Staatsangehörigkeit. Aber Entzug aufgrund der Ethnie… Das ist doch lupenreiner Rassismus und man wäre doch wieder bei Art.1. ![]()