Dürfte man denn 2G, Impfpflicht usw. auch in den Sommermonaten durchziehen, wenn keine übermäßige Belastung des Gesundheitssystems zu erwarten ist? Nach meinem laienhaften Verständnis müsste man diese Eingriffe ja abwägen bzw. rechtfertigen. Wann würde das theoretisch enden? Alles ernstgemeinte Fragen.
Für mich ist es durchaus ein Unterschied, ob ich mich einmal für meinen eigenen Schutz und aus Solidarität impfen und meinetwegen boostern lasse oder ob ich mir auf immer und ewig alle 6 Monate die Spritze geben lasse.
Mit “2G, Impfpflicht usw.” fragst du ganz allgemein nach der Zulässigkeit von Maßnahmen im Sommer und das lässt sich auch nur ganz allgemein beantworten: Auch im Sommer ist alles zulässig, was zur Pandemie-Bekämpfung geeignet, erforderlich (= mildestes Mittel) und (gemessen an den damit verbundenen Grundrechtseingriffen, Abwägung) angemessen ist. Die Karten werden dabei ständig neu gemischt und der Staat muss sich an neue Erkenntnisse kontinuierlich anpassen, zB kann es zum game changer kommen, wenn eine effektive COVID-Medizin entwickelt wird. Gibt es eine gut wirkende und verträgliche “Pille danach”, wird es nicht mehr das mildeste Mittel sein, alle präventiv zu impfen.
Dein zweiter Punkt hängt von der Wirksamkeit des Impfstoffs ab. Nach den aktuellen Überlegungen würde der 6-Monats-Rhythmus ja nicht aus Jux und Dollerei gewählt, sondern weil man glaubt, dass die Impfwirkung dann nachlässt. Zu der Dauerschleife kann es zulässigerweise auch nur kommen, wenn durch Daten belegt ist, dass auch die Boosterwirkung nach dieser Zeit nachlässt, das ist aktuell noch gar nicht bekannt.