http://www.buch-dein-visum.de/russland-registrierung.htm
Mehr als 7 Werktage in Russland:
Registrierung, An- und Abmeldepflicht
Ausländische Russlandreisende unterliegen bei längeren Aufenthalten in der Russischen Föderation einer Meldepflicht. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen in Russland - bzw. einer russischen Stadt - kann die Registrierung in der Stadt, in der man sich als Reisender aktuell aufhält, innerhalb der ersten 7 Tage des Aufenthaltes vorgenommen werden. Alle Personen, die eine Stadt in Russland länger als sieben Werktage besuchen, sind verpflichtet, eine Registrierung des Visums vornehmen zu lassen*. Die Meldung muss fristgerecht, das heißt binnen der ersten sieben Arbeitstage nach der Ankunft erfolgen. Wochenenden und Feiertage sind nicht relevant für die 7-Tage-Frist. Auch eine Abmeldung ist erforderlich, um eine termingerechte Ab- bzw. Ausreise nachzuweisen.
Die Registrierungspflicht auf einen Blick:
- Eine Registrierung ist notwendig bei Aufenthalten von mehr als 7 Tagen an einem Ort in Russland bzw. der Russischen Föderation allgemein.
- Die Registrierung erfolgt beim Postamt oder einem Büro des Förderalen Migrationsdienstes (FMS).
- 7-Arbeitstage-Frist für Anmeldung
- zuständig sind Hotel oder Gastgeber: Der Gastgeber ist nicht zwingend die einladende Person, Organisation oder Firma.
- Abmeldung ebenfalls erforderlich
- keine Notwendigkeit zur Meldung bei Reisen bis zu 7 Tagen
*Beispiele: Wenn sich eine Person beispielsweise 3 Tage in Moskau, danach 2 Tage in Vladimir und dann noch 3 Tage in Perm aufhält, dann braucht sie sich nur einmal zu registrieren, die Registrierung kann dann vor Ort in einer der drei genannten bzw. bereisten Städte sein.
Wenn eine Person 1 Tag in Vladimir bleibt und dann 7 Tage in Moskau (insgesamt 8 Tage), dann muss sich die Person in Moskau registrieren lassen. Wenn eine Person 1 Tag in Perm bleibt und dann 6 Tage in Moskau (insgesamt 7 Tage), dann muss sie sich nirgends registrieren lassen.