Ich habe auch (mal wieder) eine Frage bzw. einen "Spezialfall", zu dem ich nicht wirklich viel finde. Eventuell kann mir jemand weiterhelfen bzgl. Mietrecht:
Situation:
Ich bin (per Nachtrag zum Mietvertrag aus 2016) letztes Jahr im Juni in eine WG gezogen (Hintergrund war, dass ich nur noch recht selten in Gießen bin und ein neues/günstigeres WG-Zimmer gesucht habe. Die neue Miete für mich war mit 300€/mtl. deutlich günstiger als im Zimmer zuvor). Wir waren 3 Mieter. Beim Einzug wurde mir aber schon mitgeteilt, dass innerhalb der nächsten 6-12 Monate ein Mieter ausziehen würde und wir dann nur noch zu zweit wären (Miete dann 380€), was für mich noch in Ordnung war. Bereits im August ist der 3. Mieter ausgezogen, seitdem sind wir zu zweit.
Jetzt haben wir eine Mieterhöhung um 20% erhalten mit der Bitte um "Annahme/Bestätigung" bis 31.07., ansonsten hätten wir ganz normal das Sonderkündigungsrecht bis zum 30.09. Wir sind beide Hauptmieter. Ehrlicherweise würde ich ungern zustimmen, eher raus gehen und mir nochmal etwas anderes suchen. Meine Fragen:
1. Kann eine Partei alleine zustimmen?
2. Kann eine Partei alleine das Sonderkündigungsrecht (für sich) ausführen? (Vermutlich nicht?)
3. Kann der Vermieter eine Aufstockung der WG von 2 auf (wieder) 3 ablehnen?
4. Theoretisch kann der Vermieter einen Nachtrag (bspw. mich aus dem Vertrag herausnehmen dafür einen anderen Mieter aufnehmen) ablehnen, oder?
Die Vermutung ist, dass die Vermieter uns mehr oder weniger raushaben möchten, da die restlichen Wohnungen im Haus bis auf unsere Etage von Ihnen schon komplett renoviert und teurer vermietet wurden.