Zitat von sonic79Ich finde es ehrlich gesagt zienmlich besch...eiden, dass immer noch keine Klarheit herrscht, ob man Tickets nun verkaufen darf bzw. kann oder nicht.
Je länger die Unklarheit herrscht, desto besser lässt sich der kommerzielle Schwarzmarkt eindämmen. Stellt Euch mal vor, es hätte schon vor der ersten Verkaufsphase jeder gewusst, dass Karten problemlos gewinnbringend vertickt werden dürfen. Dann wären nicht 10 Mio. Karten bestellt worden, sondern 595 Mio: 7 pro Bundesbürger...
Mir persönlich ist die allgemeine Verunsicherung also bislang immer ganz recht gewesen. Zumal ich mich selbst von dieser Kartenirritation nicht habe verrückt machen lassen und meine "Schäfchen" langsam aber sicher ins Trockene bekomme. (Verkaufen werd ich trotzdem keine.)
Danke, OK!
Zitat von sonic79Normalerweise kann der Klage doch nur statt gegeben, werden, oder? Die Karten sind doch sein Eigentum, wenn er sie rechtmäßig erworben hat, oder?
Die FIFA kann das Verkaufen von Karten bei eBay nicht verbieten.
Großes ABER:
Der Käufer hat sie nur deshalb "rechtmäßig erworben", weil er den AGBs zugestimmt hat. Die wiederum verbieten die gewinnbringende Weiterveräußerung. Wenn das OK also mitbekommt, dass jemand seine Tickets mit gewinn verkaufen will, dann kann sie - wegen Verstoß gegen die AGBs - vom Vertrag zurücktreten!
Damit hat sie zwar die eBay-Auktion nicht verboten, aber ohne Tickets entfiele bei eBay dann indirekt die Grundlage.
Allerdings denke ich, dass die FIFA unter Beweiszwang stehen wird. Kann sie keinen Verkauf nachweisen, dann muss sie wohl der Überschreibung zustimmen.
Siehe http://www.stadionwelt.de/wmspecial/inde…emplate=tickets, vor allem Punkte 12 bis 16