Hallo,
ich benötige #47 möglichst 4 mal...
Habe 2 x Pokalfinale Bayernblock und 2 x # 18 und 2 x # 41
Hast PN
Hallo,
ich benötige #47 möglichst 4 mal...
Habe 2 x Pokalfinale Bayernblock und 2 x # 18 und 2 x # 41
Hast PN
Ist Spiel 47 noch zu bekommen?hätte großes Interesse!
Danke für deine Antwort!
Was kannst Du denn zum Tauschen anbieten?
Hallo, habe 2x Kat 3 ueber. Interessiert?
Hast PN.....2x #47 Kat 2
Lebbe geht weider ![]()
Hallo, ich hab 4x 43 Kategorie 2 und würde sooo gern gegen 4x41 tauschen
Hm, für #43 habe ich bereits 3 Karten zum Tauschen ((
Wollt mal fragen ob du noch eine Karte für das Spiel 2, Schweiz -Albanien hast? Dieses Spiel würde mir noch auf meiner Tour fehlen.. Wäre echt super!!! Selbstverständlich Eigenbedarf..
Gruß
Marco
Du suchst 1x ...oder 3x ALB-CH? Wie schaut's mit Tauschmaterial?
könnte Dir 2 x ZSKA MOSKAU gg. Gladbach in der Champions-League 16/17 zum Tausch anbieten.
SItzplätze im Block K (nebeneinander und überdacht)
Interesse....an den Karten und Deiner Kristallkugel ![]()
Nach FCFS nochmals aktualisiert und erweitert
Wenn die Demo jetzt auf Freitag 17.00h verlegt wird, würde ich schon alleine aus (politischem) Prinzip teilnehmen!
"Allgemeinverfügung" ![]()
Pauschales Aufenthaltsverbot ....das ist diskriminierend!!!
Da muß ich ja am Freitag wirklich aufpassen, dass ich rechtzeitig von der Arbeit (Darmstadt) heimfahre, um nicht in Gewahrsam genommen zu werden???!!!
warum nicht schon in Darmstadt ![]()
lt. ADAC nicht mehr. Gesetz sollte aufgehoben werden, ist es aber glaub ich noch nicht. ISt etwas verwirrend. Zwar noch Mitführungspflicht aber keine Strafen. So schreibts der ADAC.
Eine ursprünglich gut gemeinte Sache hat bei Franzosen und Frankreich-Besuchern für jede Menge Verwirrung gesorgt. Es geht um die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht von Alkoholtestsets. Nun scheint diese Angelegenheit wieder vom Tisch zu sein.
Die Vorschrift stammte noch von der im vergangenen Mai abgewählten Regierung unter Präsident Nicolas Sarkozy. Nachdem der französische Verkehrssicherheitsrat sich letzte Woche in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen hatte, das Mitführen lediglich zu empfehlen und sanktionsfrei zu belassen, hat Innenminister Manuel Valls nun in der Zeitung "Le Parisien" klar Position bezogen. Für ihn gebe es "keine verpflichtenden Alkoholtests und erst recht keine Sanktionen" für Fahrer, die kein Pusteröhrchen in ihrem Auto haben.
Im Regelfall ist es so, dass der Meinung des Verkehrssicherheitsrates hohes Gewicht zukommt und der Gesetzgeber diesem folgt. Das Gesetz muss jetzt noch formell aufgehoben werden. Bis dahin gibt es zwar eine Mitführpflicht, aber keine Strafen.
Auch ohne verpflichtendes Alkoholtestset im Fahrzeug sollten Autofahrer stets darauf achten, die geltenden Bestimmungen einzuhalten. In Frankreich gilt - ebenso wie in Deutschland - eine 0,5 Promillegrenze, für Busfahrer maximal 0,2 Promille. Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) bzw. 0,25 bis 0,4 mg Atemalkoholgehalt wird mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro geahndet. Bei einer BAK von über 0,8 Promille drohen – selbst ohne jegliches Anzeichen von Trunkenheit – eine Geldstrafe bis zu 4.500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren.
Quelle ADAC
Weitere Mitführpflichten
Die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht von Alkoholtestsets in jedem Kraftfahrzeug (Ausnahme Kleinkrafträder) besteht weiterhin. Mit dem am 1. März 2013 in Kraft getretenen Dekret Nr. 2013-180 wurde die Vorschrift des französischen Straßenverkehrsgesetzes dahingehend geändert, dass zwar grundsätzlich weiterhin ein Alkoholtestset mitzuführen ist, das Nichtmitführen aber definitiv nicht mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Alkohol-Einwegtests sind in Frankreich in Apotheken oder an den Autobahn-Raststätten erhältlich.
Wir empfehlen die Mitnahme von einem Set mit Ersatz-Glühbirnen, da diese bei einem etwaigen Ausfall schnellen Ersatz gewährleisten. Bei Fahren ohne ausreichende Beleuchtung drohen sonst Geldbußen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Bußgelder - Besonderheiten
Im Vergleich zu Deutschland fallen die Bußgeldsätze für bestimmte Verstöße deutlich höher aus. Bei Bezahlung einer Geldbuße innerhalb von 15 Tagen wird eine Reduzierung der Mindestbuße angeboten.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Nach französischem Recht ist es nicht erlaubt, sich zu Fuß auf der Autobahn (einschließlich Pannenstreifen) zu bewegen. Fahrer und alle Fahrzeuginsassen müssen sich bei Panne oder Unfall unverzüglich und auf direktem Weg hinter die Leitplanke begeben. Aus diesem Grund ist es daher auch verboten, nach einer Panne oder einem Unfall auf französischen Autobahnen ein Warndreieck aufzustellen. Auf Landstraßen und innerorts ist das Aufstellen von Warndreiecken dagegen nicht nur zulässig, sondern sogar vorgeschrieben. Bei Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Abschleppen
Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
Rauchverbot
In Kürze wird ein Gesetz in Kraft treten, dass das Rauchen in Kraftfahrzeugen in Gegenwart von Minderjährigen verbietet. Die Regelung ist Teil eines neuen Anti-Tabak-Gesetzes in Frankreich. An die neue Bestimmung müssen sich auch Autofahrer aus dem Ausland halten. Wer dagegen verstößt, muss künftig mit 68 Euro Strafe rechnen.
Ablenkungen während der Fahrt
Ablenkungen während der Fahrt, die die Konzentration beeinträchtigen, wie beispielsweise das Essen oder das Schminken am Steuer, aber auch das Herumkramen im Handschuhfach ist verboten. Das Betrachten eines Bildschirms (z.B. DVD-Spieler) kostet bis zu 1.500 Euro. Der Blick auf den Bildschirm des Navigationssystems ist erlaubt. Außerdem wird zu laute Musik im Fahrzeug mit 75 Euro bestraft, wenn dadurch Umgebungsgeräusche im Verkehr nicht mehr hinreichend wahrgenommen werden können. Die Verwendung von Kopfhörern oder Ohrstöpsel, z.B. zum Musik oder Radio hören, ist verboten.
Halten und Parken
Blaue Markierungen auf der Straße oder am Bordsteinrand weisen auf das begrenzte und kostenlose Parken mit Parkscheiben in den sog. " Zones Bleues" hin. Ein gelber, unterbrochener Streifen am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot; durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist verboten. Ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt.
ob es schlimmer als jetzt wäre???
JAAAA....das ist meine Befürchtung!
Dreamteam Bobic & Zorninger ![]()
Dann würde ich ernsthaft über eine Pause nachdenken...
welches Jahr?
2061 ![]()
Sonntag....Tag der Tradtion in Eicken
http://www.fp-mg.de/de/beitrag-zwe…-tradition.html
.....
oder für Pessimisten am 29.05.
und wenn der Aufstieg von Waldhof in die 3.Liga unter Dach und Fach ist
...das heißt am 25.05. ![]()
Ein richtiger Schnitt wäre nicht das Verkehrteste (Sportdirektor, Spieler und bei Abstieg auch Trainer).......aber warum um Himmels Willen Heldt, Bobic,,,,???