ist echt absurd. und wer zahlt eigentlich die ganzen geräte? überlegt euch doch nur nochmal, wie schon hier öfter diskutiert, welche scan-geräte derzeit in den stadion im einsatz sind. die zeigen zum besucher und wenn das ticket gültig ist, piepts, wird grün und es steht ok drauf.
Beiträge von jojo2222
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scheint weiterhin bei niemandem was angekommen zu sein, oder?
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es wird ja immer wilder. hochsicherheitszone wm-stadion: WIR LASSEN KEINEN REIN!!!
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wochengewinner vom 1.5. sind jetzt drin!
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m.e. liegts daran, dass der server überladen ist - in den customer service shop kommt man ja auch fast nicht rein...
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habe heute ne tst-3er serie aus der zweiten verkaufsphase bekommen; alle spiele kat. 1, haupttribüne seite - sieht fast so aus, als füllen sie das stadion "von außen" => besser, man bekommt seine plätze zum schluss, dann hat man die "guten" plätze!
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man setzt einen coin und schaut dann der animation zu, ob sich der typ auf einen farbigen stuhl setzt. wenn ja, gewonnen (z.b. ticket, etc.), wenn nein, pech gehabt. erinnert mich stark an die eins live quizshows...
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danke für dem hinweis. sieht aber ziemlich dämlich aus auf den ersten blick, das last minute gewinnspiel...
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ist ein neues. wenn du beim 1.o-programm bestellt hast und zuteilung bekommen hast, darfst du wieder teilnehmen; wenn du keine zuteilung bekommen hast und noch auf zuteilung wartest, darfst du nicht teilnehmen.
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@ leloup - je bitte GELB-threat!!! resale is kacke.
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stimme dir wiederum zu. hoffen wir mal ausnahmsweise mal, dass der blatter sepp sich beim round-table durchsetzt, den kontroll-übertragungs-schwachsinn abläst, und diese ganze panikmache dann endlich ein ende hat.
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stimme euch allen (ausnahme: socrates + millers) nicht überraschend voll zu. reine panikmache...
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ticketopfer, stimme dir wie gesagt völlig zu.
die frage scheint nur, ob das wm-ok jetzt noch etwas ändert oder ob erst jemand klagen muss oder ob niemand klagt weil sie am stadioneingang eh nicht kontrollieren und so die gesamte übertragung unnötig gewesen ist. -
@ Rentüj
Also ganz so einfach kannst du es dir dann m.e. nicht machen. Es stimmt zwar, dass sich das Urteil auf die Zeit vor Implementierung des Ticketportals bezieht, allerdings sind Teile in der Urteilsbegründung schon verallgemeinerungsfähig. Z.B. scheint es keinen Grund dafür zu geben, das Ticket nicht auf Freunde übertragen lassen zu dürfen, TST-Serien zu splitten etc. Der Kläger hätte ja auch über das Ticketportal das Ticket nicht übertragen lassen bekommen.
Mein Punkt ist ja auch nur, dass es durchaus anscheinend derzeit nicht wenige Juristen sind, die meinen, dass sich das WM-OK angreifbar macht, wenn sie ihre derzeitige restriktive Praxis aufrecht erhalten, d.h. dass, wenn ich eine Übertragung beantrage und die abgelehnt wird oder ich nicht ins stadion komme mit gültigem Ticket weil ein anderer Name vermerkt ist, man durchaus Chancen auf Erfolg bei einer Klage hat. Ob deshalb das WM-OK jetzt alles ändert, ist eine andere Frage.
Und bzgl. der hier im Forum diskutierten Fälle: die beziehen sich alle auf die Zeit vor dem Urteil. -
nein, natürlich nichts handfestes, wie zu keinem zeitpunkt während dieses ganzen ticketverkaufverfahrens... aber ich lasse es im moment einen befreundeten juristen prüfen... da ist das ganze urteil übrigens:
http://www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256CC900334EC1/vwContentByKey/W26P2AYC151JUSZDE/$File/Urteil%20vom%2020.04.2006%20(WM%202006).pdf -
also, ich habe jetzt eben mal die detaillierte urteilsbegründung zum ebay-urteil quergelesen - danach kann ich mir beim besten willen nicht mehr vorstellen, dass irgendwelche übertragungswünsche abgelehnt werden. die machten sich rechtlich völlig lächerlich.
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ja, und die die dinge auch mal hinterfragen...
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ich ärgere mich ja bekanntlich weiterhin über das ticketsystem... und endlich gibt es mal zwei wm-ok kritische artikel in deutschen zeitungen..., freitag in der welt und am sonntag in der wams... FYI
Ticket-Urteil gilt nur für Einzelfall
Gericht: DFB muß ersteigerte WM-Eintrittskarten umschreibenDie Hoffnung vieler Fußball-Fans erfüllte sich nicht. Zwar hat das Amtsgericht Frankfurt jetzt entschieden, daß der Deutsche Fußball-Bund (DFB) in einem Einzelfall zwei im Internet ersteigerte WM-Tickets auf den Namen des Käufers umschreiben muß - Grundsatzcharakter hat das Urteil jedoch nicht. "Der DFB muß nicht generell der Übertragung von Tickets, die über Auktionen oder auf sonstige Weise erworben wurden, zustimmen", sagt Gerichtssprecher Bernhard Olp. Das Urteil (Aktenzeichen: 31 C 3120/05-17) habe keine Wirkung über diesen Fall hinaus.
Ein Fußballfan aus Essen, der im September 2005 bei Ebay zwei Viertelfinal-Karten für 880 Euro ersteigert hatte, hatte den DFB und das WM-Organisationskomitee verklagt, weil sie sich geweigert hatten, die Tickets auf ihn umzuschreiben. Das WM-OK habe damit den Handel mit Tickets zu überhöhten Preisen verhindern wollen.
In seiner Begründung erklärte jedoch Amtsrichter Jens Rüger, daß das Interesse des Verbandes, den Schwarzhandel zu unterbinden, zwar schützenswert sei. Allerdings wiege das Interesse des Käufers höher. Dabei spiele der Zeitpunkt des Erwerbs eine große Rolle, sagte Rüger. Denn als der Käufer die Eintrittskarten erwarb, habe dieser noch nichts von einer Tauschmöglichkeit wissen können und angesichts der allgemeinen Geschäftsbedingungen des DFB keinen Anspruch beispielsweise auf einen Weiterverkauf gehabt.
Ob der DFB gegen das Urteil Berufung einlegt, ist noch offen. Allerdings sagte Sprecher Jens Grittner unmittelbar nach der Entscheidung: "50 Tage vor dem Anpfiff müssen wir die WM aus den Gerichtssälen herausverlagern."
"Auch wenn die genaue Urteilsbegründung noch nicht vorliegt: Das Urteil ist eine Niederlage für den DFB", sagte Rechtsanwalt Michael Terhaag von der Kanzlei Withöft und Terhaag. Er rechnet nicht damit, daß der DFB in Berufung gehen wird, zudem werde die Zeit bis zum WM-Start am 9. Juni knapp. Im Gegenteil: "Ich erwarte sogar, daß der DFB und das WM-OK klein beigeben und ihre Vergabe-Praxis ändern", sagte Terhaag. Andernfalls drohe eine Prozeßflut.
Das sieht der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Dittrich, der den Essener Fußballfan vor Gericht vertreten hatte, ähnlich. Wer WM-Tickets etwa über Ebay kaufe, habe "gute Chancen", vor Gericht erfolgreich zu sein, sagte Dittrich. Das Urteil habe auch künftig Einfluss "auf Tausende ähnliche Privatverkäufe". Die Tauschbörse schaffe keinen gerechten Ausgleich.
Die Ende März eingerichtete offizielle Tauschbörse ist sehr umstritten: Die Kriterien für eine Übertragung gelten als streng. Innerhalb der Familie, bei Krankheit oder Tod des Bestellers wird eine Namensübertragung vorgenommen, außerdem bei höherer Gewalt oder "einem sonstigen Härtefall". In Einzelfällen kann das Organisationskomitee entsprechende Belege anfordern.
Heino Reents
Artikel erschienen am 23. April 2006; Welt am Sonntag
Angst vor leeren Sitzen
Kommentar
Noch knapp 50 Tage sind es bis zum Start der Fußballweltmeisterschaft, und immer stärker rücken die wirtschaftlichen Dimensionen des Turniers in den Mittelpunkt. Die nationalen und internationalen Sponsoren starten ihre Werbekampagnen und verteilen ihre Ticketkontingente in zuweilen homöopathischen Dosen unters Volk. Immer deutlicher wird, daß neben der Sicherheitsfrage die Verteilung der Eintrittskarten eine wesentliche Rolle dabei spielt, ob die WM auch aus internationaler Sicht als Erfolg gelten wird. Leere Ränge und gleichzeitig enttäuschte, ja erboste Gäste aus Deutschland und aller Welt, die keinen Zugang zu den Stadien bekommen - das wäre fatal.In diesem Zusammenhang zeigt das Urteil des Frankfurter Amtsgerichts in die falsche Richtung. Zwar bekam der Kläger Recht, der eine Karte über das Internet-Aktionshaus Ebay - also auf dem Schwarzmarkt - erworben hatte und darauf bestand, daß der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Eintrittskarte auf seinen Namen umschreibt. Allerdings hatte der Mann das Ticket zu einem Zeitpunkt erworben, als es das offizielle Internetportal zum Weiterverkauf noch nicht gab. Alle späteren Transaktionen haben keine Chance auf Gleichbehandlung. Wer also jetzt bei Ebay oder sonstwo zuschlägt, muß mit der Gefahr leben, daß ihm am Stadion bei den Stichprobenkontrollen der Zutritt verwehrt wird. Ein Risikofaktor, der den Handel erschweren dürfte. Nur Hasardeure werden sich darauf einlassen, nach den Regeln der Marktwirtschaft dürfte das maßgeblichen Einfluß auf die Preise haben.
Nun hatte das Organisationskomitee mit einem sehr komplizierten Vergabeverfahren schon dafür gesorgt, daß sich keine Privat- person mit größeren Kartenkontingenten eindecken konnte. Ein gewerbsmäßiger Schwarzhandel wurde so praktisch ausgeschlossen; wer jetzt als Verkäufer an den Markt heran-tritt, ist in meist Einzelverkäufer. Warum dieser aber nun nicht mit der von ihm erworbenen Ware so handeln darf, wie mit jedem anderen Gut auch, ist nicht einzusehen. Angeführt wird das Argument der Sicherheit, das sich aber schnell in sein Gegenteil verkehren könnte: Nämlich dann, wenn die Fernsehbilder leere Sitzreihen zeigen und gleichzeitig Fans der Einlaß verwehrt wird.
Jörn Lauterbach
Artikel erschienen am Fr, 21. April 2006; Die Welt
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jungs, ich kann mir weiterhin auch überhaupt nicht vorstellen, dass sie kontrollieren. haben sie wirklich noch nie gemacht. aber mein - in den meisten eurer posts detailliert beschriebene - ärger um diese einzige grosse umschreibungspeinlichkeit und das ebay-bashing war und ist genauso gross wie unnötig.
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Heute ist auf der Titelseite der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein (leider wieder mal etwas einseitiger und auch schlecht recherchierter) Artikel zum ebay-Urteil und den Konsequenzen... http://www.faz.net/s/Rub47986C2FB…n~Scontent.html