Alles anzeigenWie geschrieben, bin kein Jurist...hatte aber auch Juravorlesungen (z.B. BGB, HGB) und man darf halt in AGBs nicht einfach mal so alles reinschreiben. Wenn man gegen gewisse Dinge verstößt und ich denke das ist bei dieser Klausel eindeutig der Fall, gilt die betreffende Klausel einfach nicht (§§305 c, eventuell sogar 309 Nr8b, aa, cc BGB). Ist aber natürlich deutsches Recht, wobei das schweizerische ähnlich sein sollte.
Und komisch, dass die UEFA, wenn das alles wasserdicht wäre, die 5.000 € nicht fordert. Die wären ja blöd das nicht zu machen, oder?
Das nur als letzte Anmerkung.
Und noch was zum Thema ;):
Hat mittlerweile eigntlich jemand das Geld zurück?
Selbst mit Auslandsüberweisung sollte es langsam da sein.
Wie gesagt... Unser Jusristische Halbwissen reicht nicht aus, um es genau rauszufinden. Und dann steht noch in Frage wie ein Gericht entscheiden würde. Auch wenn ich ähnlicher Meinung bin wie Du, denke ich, dass die nicht so einfach in jedem Fall 5000 EUR kassieren können. Ich denke da ist auch entscheidend "die schwere der Tat". Also jemand der bei einen Antrag beschissen hat, sollte nicht behandelt werden, wie jemand der bei 50 Anträgen geschummelt hat. Ich denke danach handelt die Uefa gerade...
Da aber bisher scheinbar niemand neues weiss... Kann die Sikussion erstmal wieder eingestellt werden.
Luecki