Weil inder Schule Laientests eingesetzt werden, die die SuS selber durchführen müssen, während in den Betrieben die Tests schon aus Dokumentationsgründen wohl eher von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden müssen/sollen.
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Hab ich auch überlegt. Zumindest im Spiegel Artikel steht aber nicht, dass der AG keine Selbsttests anbieten darf. Dokumentation spielt keine Rolle, wenn es nur um eine Pflicht geht, Tests anzubieten. Dann musst du nur unterschreiben, dass der AG dir was angeboten hat.
Abgesehen davon ist es natürlich völliger Unsinn, bei einem Schnelltest von Körperverletzung zu sprechen. Schön ist natürlich was anderes, aber Körperverletzung ist ein lächerliches Argument.