Ist oft so (Teil der Kaution) wenn noch nk Abrechnung aussteht nach auszug
Prinzipiell ja. Aber der Zeitraum muss dennoch angemessen und zumutbar sein. Und nach zwölf Monaten zu erklären dass dauert noch bis mindestens Frühjahr erfüllt das meiner Laiensicht nicht mehr.
Der ehemalige Vermieter muss den Strom doch ohnhein mit den Nebenkostenvoausszahlung zunächt verrechnen.
