An alle Dynamos…
hat noch jemand Tickets für die Partie am Samstag gegen den FCK in der Schublade. Interesse für meine liebe Kollegin…
Du bist aber wieder spät dran. ![]()
An alle Dynamos…
hat noch jemand Tickets für die Partie am Samstag gegen den FCK in der Schublade. Interesse für meine liebe Kollegin…
Du bist aber wieder spät dran. ![]()
An alle Dynamos…
hat noch jemand Tickets für die Partie am Samstag gegen den FCK in der Schublade. Interesse für meine liebe Kollegin…
Du bist aber wieder spät dran.
Geht los! ![]()
An alle Dynamos…
hat noch jemand Tickets für die Partie am Samstag gegen den FCK in der Schublade. Interesse für meine liebe Kollegin…
Du bist aber wieder spät dran.
Geht los!
Wie das halt so ist, mit den lieben Kollegen… vielen Dank dresdner ![]()
Wie erwartet! ![]()
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Sollte für den Klassenerhalt reichen ![]()
themonument danke für deinen Besuch. Grüße von Jens Jeremies an alle Dynamofans. War nicht immer schön anzusehen, aber am Ende scheissegal. Ein riesen Schritt in Richtung Klassenerhalt.
themonument danke für deinen Besuch. Grüße von Jens Jeremies an alle Dynamofans. War nicht immer schön anzusehen, aber am Ende scheissegal. Ein riesen Schritt in Richtung Klassenerhalt.
Jeremies war noch nie schön anzusehen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel gegen Hertha BSC am Samstag, dem 4. April 2026 zu einer Geldstrafe sowie einem teilweisen Zuschauerausschluss verurteilt.
Dem Urteil nach beträgt die Geldstrafe insgesamt 91.200 Euro, wobei der Verein bis zu 30.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann. Darüber hinaus sollen die auf die Rechtskraft folgenden zwei Heimspiele mit einem Zuschauer-Teilausschluss betreffend für die Blöcke K1 bis K5 im Rudolf-Harbig-Stadion ausgetragen werden. Das zweite Spiel wurde hierbei zur Bewährung bis 30. Juni 2027 ausgesetzt.
Die SGD nimmt das Einzelrichterurteil zur Kenntnis, wird dieses in der Sache jedoch nicht akzeptieren, sondern fristgemäß Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen, damit der Fall vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt verhandelt wird.
Stephan Zimmermann, Geschäftsführer der SGD: „Da das aktuelle Urteil ausschließlich auf Grundlage einer Einzelrichterentscheidung im schriftlichen Verfahren beruht, werden wir Einspruch einlegen, um vor dem vollbesetzten Sportgericht in einer mündlichen Verhandlung Gehör zu finden. Gerade mit Blick auf einen Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe sehen wir das dringende Bedürfnis, unsere Argumentationen und Präventivmaßnahmen persönlich zu präsentieren.“
Aufgrund des laufenden Verfahrens sieht der Verein bis zur rechtskräftigen Entscheidung von weiteren Stellungnahmen ab.
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