evtl. hat das hier jemand mitbekommen:
Beim Robbie Williams Konzert in München 2022 wurde ja kurzfristig der Saalplan geändert (siehe Anhang).
Ist sowas ohne Vermerk bzw. Ankündigung rechtmäßig? Es gab nirgends einen Hinweis der Saalplan sei vorläufig oder beispielhaft. In den AGB des Veranstalters findet sich keine Erklärung.
Der Saalplan spielte bei der Kaufentscheidung eine Rolle, ansonsten hätte man auch günstigere Tickets nehmen können. Hat hier jemand ne Idee wie die Rechtslage ist und kann evtl. nen Anwalt (Vertragsrecht?) empfehlen?