Die Frage der Rechtmäßigkeit des Handels mit Eintrittskarten soll erst am 20. April beantwortet werden. Dann will das Amtsgericht Frankfurt/Main über die Klage eines Mannes aus Essen gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) entscheiden. Diesen Termin bestimmte das Gericht nach einer Anhörung der beiden Parteien am Montag.
Ein Fan verklagt den DFB, weil er zwei Tickets für das Viertelfinale am 1. Juli auf Schalke erworben hat, das OK aber eine Übertragung der personengebundenen Karten vom ursprünglichen Käufer zum neuen Inhaber verweigert. Das OK will damit dem Schwarzmarkt einen Riegel vorschieben. Kracht hatte die beiden Tickets im Originalwert von 110 Euro für 880 Euro gekauft.
Der Anwalt Krachts argumentierte allerdings damit, dass es in Deutschland keine Preisbindung gebe und die vom OK ab März geplante Ticket-Tauschbörse erst nach dem Kartenerwerb seines Mandanten angekündigt worden sei. Zudem bestehe auch bei den Gewinnspielen der WM-Sponsoren die Möglichkeit, dass die Gewinner die Tickets weiterverkaufen. Die Organisatoren sehen das anders. "Auch die Sponsoren-Tickets sind personalisiert. Zudem bleiben 99 Prozent der Tickets beim Käufer", so OK-Sprecher Jens Grittner.
Beide Parteien können nun bis zum 3. April im schriftlichen Verfahren weiter Stellung beziehen.
Unterdessen kündigte das WM-OK an, dass bei der neu eingerichteten Tauschbörse das Übertragen der Tickets auch innerhalb einer Familie kostenpflichtig sein soll.
Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" meldet, planen das Organisationskomitee und die Ticketagentur "CTS Eventim" pro Überschreibung an Mitglieder der Familie eine pauschale Gebühr von fünf Euro.
"Für Ausnahmefälle werden wir im Tauschportal unbürokratisch und serviceorientiert Raum schaffen. Eine Übertragung sollte vor allem innerhalb der Familien und bei Krankheitsfällen möglich sein. Einen Weiterverkauf werden wir nur über das OK und für den Nennwert der Tickets ermöglichen. Geschäftemacherei, wie in dem aktuellen Fall, wollen wir nicht zulassen", sagte Grittner.
Fans, die Eintrittskarten an andere Personen übertragen, werden sogar mit zehn Euro zur Kasse gebeten.