Prozess wegen Steuerhinterziehung
Bewährungsstrafe für Kalla
Der ehemalige Bundesliga-Profi Raymond Kalla ist am Donnerstag vom Bochumer Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Richter Karl-Heinz Bösken entsprach mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Kalla wurde in zwei Fällen der Steuerhinterziehung für schuldig befunden, zudem wurde ihm ein weiterer Fall von versuchter Steuerhinterziehung angelastet. Der Haftbefehl gegen den zurzeit vereinslosen 32-Jährigen wurde aufgehoben. Seine Steuerschuld von insgesamt 311.488 Euro muss er in den kommenden drei Jahren an den deutschen Fiskus begleichen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens und muss der deutschen Justiz regelmäßig seinen Wohnsitz mitteilen.
Zum Prozessauftakt hatte er zugegeben, zwischen 2002 und 2004 vom VfL Bochum 640.000 Euro erhalten und nicht versteuert zu haben. Er hatte erklärt, das Geld sei als Prämie für einen Spielerberater in Monaco deklariert gewesen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts handelte es sich dabei um einen Scheinvertrag, der zur Verdeckung der Zusatzzahlungen diente und zudem rückdatiert worden sei. Für die Bochumer Seite hatte unter anderem der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Altegoer unterschrieben. Der Klub wollte sich zu den Ermittlungen bislang nicht äußern.
Weitere Ermittlungen folgen
Staatsanwältin Stephanie Koch betonte erneut, dass es in der Angelegenheit weitere Ermittlungen gegen Mitarbeiter des VfL geben werde. Kalla, der zwischen 2002 und 2005 in der Bundesliga 77 Mal für Bochum auflief, war im August 2007 in Paris von den französischen Behörden unter Arrest gestellt und vor kurzem nach Deutschland überführt worden.
Quelle Kicker.de