Bundeskriminalamt: Hooligan-Datei fehlt Rechtsgrundlage | Frankfurter Rundschau - Top-News
Lüneburg. In der Hooligan-Datei des Bundeskriminalamts sind nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg die Daten von fast 10.000 gewalttätigen Fußballfans unrechtmäßig gespeichert. Das Gericht gab jetzt der Klage eines Fußballfans aus Wunstorf bei Hannover auf Löschung seines Eintrags statt.
Für die Führung der Datei "Gewalttäter Sport" gebe es zurzeit keine zureichende Rechtsgrundlage, erklärte die Verwaltungsrichter in Lüneburg am Mittwoch zur Begründung. Eine Revision gegen das eigene Urteil beim Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG zu.
In seinem Urteil bemängelte das Gericht, dass für die seit Mitte der 90er Jahre bestehende Hooligan-Datei nie die im BKA-Gesetz vorgesehene Rechtsverordnung erlassen wurde. Die Richter beriefen sich dabei auf Paragraf 7 des BKA-Gesetzes. Nach der Vorschrift hat das Bundesinnenministerium per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, welche Daten zentral beim Bundeskriminalamt in einer Datei gespeichert werden dürfen.
Aus dem Wortlaut und der Geschichte des BKA-Gesetzes ergebe sich eindeutig, dass erst eine Rechtsverordnung erlassen werden müsse, bevor das BKA per Errichtungsanordnung eine zentrale Datei schaffen dürfe, sagte der Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes.
Die Daten des Klägers wurden nach Angaben des Sprechers im Jahr 2006 in die Datei aufgenommen worden. Dieser sei zuvor bei einer Regionalligabegegnung auf das Spielfeld gestürmt. Dabei sei es zu einem Handgemenge mit der Polizei gekommen.
Der Fußballfan hatte im Mai zunächst beim Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich gegen seine Speicherung geklagt. Die beklagte Polizeidirektion Hannover legte Berufung gegen das erste Urteil ein. (ap)
Aktenzeichen: OVG Lüneburg 11 LC 229/08