gel.
Klage gegen den DFB
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Also die wurden 300 abgebucht, aber du hast keine Karten, oder wie soll ich das jetzt verstehen?
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Du hast auf das gelbe Ticket geklickt
- dann kam die Sicherheitsabfrage
- dann kam die Meldung dass keine Karten verfügbar sind?Ist das so richtig?
Oder warst Du schon bei der Dateneingabe, oder hast gar eine Bestätigungsmail erhalten, aber die Karten nicht erhalten.
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hallo, ich hatte bereits den gleichen gedanken und habe mich gefragt, ob diese angebotsprozedere so eigentlich in ordnung ist....habe den gedanken dann aber verworfen.
bin gespannt was dabei herauskommt und gebe dir den tipp ein wenig tiefer in das fernabsatzgesetz einzusteigen, um zuerst mal sicherzustellen auf welcher grundlage hier eigentlich etwas zustandegekommen ist.
mein juristischen bauchgefühl sagt mir nämlich, dass hier kein geschäft zustande kommt....
lg stefan
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hi,
ich kapiere dein Problem nicht ?
du hast Karten bestellt und bekamst keine Bestätigungsmail oder wie?
Oder war gelb aber du bist nicht über den Warteraum hinausgekommen?
grüße -
ohne Worte
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Du hast oben geschrieben das du Abiturient bist.
Könnte es eventuell sein das ihr im Wirtschafts LK gerade das Teilgebiet Recht durchnehmt und du hier ein bißchen üben willst? -
Du stellst dich hier aber auch ein wenig an... du tust ja tatsächlich so als ob du denken würdest dass du die Tickets bekommen hättest/ hättest bekommen sollen, dabei weißt du ganz genau dass dem nicht so ist. Wie mein Vorredner schon sagte, klingt ziemlich nach Klugsch...ei
Man kann es einfach so erklären, in dem Moment wo du deine Ticketanzahl ausgewählt hast waren 1000 Leute schneller und hatten bereits abgeschlossen, deshalb war deine Bestellung nicht erfolgreich. Reicht dir das als Erklärung? -
wenn du bei amazon was bestellst kommt der kaufvertrag erst beim verschicken der ware zustande, nur mal so am rande. wenn kein kaufvertrag zustande kommt kannst auch nichts fordern. zumal das mit den 3 statt 300€ ja nun gar nicht zu vergleichen ist. das beinhaltet irrtümer bei auspreisungen.
der kaufvertrag mit der fifa kommt erst mit der letzten bestätigung im vorgang zustande, die vom kunden zu tätigen ist.eigentlich ein riesen joke hier!
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Zitat von supermeier
Hi,
vorweg: Wer mich in Form von Geldern unterstützen möchte, PN
(ist natürlich keine Pflicht ;-))Es geht um was folgt:
Der DFB hat mir, und vielen anderen bestimmt auch, durch die Ticketseite mitgeteilt, dass Tickets verfügbar sind.
Natürlich brauchte man, dass habe ich erst hinterher gewusst, zusätzlich dazu noch ziemlich viel Glück, um diese Tickets auch wirklich zu bekommen.
Ich musste, um überhaupt diesen Warteraum "betreten" zu können, eine "Sicherheitsabfrage" "beantworten". Die Sicherheitsabfrage waren die bekannten verzerrten Zeichen. Angeblich können diese nur vom menschlichen Auge "entschlüßelt" werden. (Die Zeichen sind ab und zu so verzerrt, dass optisch Beeinträchtige, die natürlich nicht blind sind, ziemlich in die Röhre schauen).
Nun schrieb ich dem DFB, dass bei meiner Bestellung etwas schief gegangen ist. Diese Mitteilung wurde zeitnah vorab per Fax dem DFB zu gesendet. Mit Einzugsermächtigung; entweder Kreditkarte oder Lastschrift. Da drin verlangte ich vom DFB, bis zum 18. Mai 2006 zu erklären, dass ich meine Tickets bekommen werde.
Der DFB hat mir ein Angebot unterbreitet, welches ich per Mausklick einging.
Dieses Angebot habe ich in keinem Fall im Nachhinein "abgelehnt". Nach dem Oberlandesgericht Oldenburg begründet das Einstellen eines (Waren)angebots zwecks Durchführung einer Online-Auktion (hier wohl eher nicht, aber läuft auf das Gleiche heraus) ein verbindliches Angebot, welches nur der Anbieter im Wege der Anfechtung beseitigen kann.Nun hat der DFB mir tatsächlich geschrieben, und mir dieses gelbe-Symbol-Spielchen erklärt. Aber den Vertrag, der meiner Ansicht nach zwischen mir und dem DFB besteht, nicht zum Beispiel per Anfechtung "widerrufen"/gekündigt.
Nun überlege ich tatsächlich gegen den DFB eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe meiner Tickets einzulegen. (Entscheidung wäre übrigens wegen Eilverfahren vor dem Spielbeginn)
Gibts hier im Forum Unterstützung?
Ich würde im Übrigen beim Verlieren vorm Gericht Kosten in Höhe von maximal 300 Euro tragen. Es kann durchaus sein, dass mündliche Verhandlung anberaumt wird.
Es geht übrigens um drei Top-Tickets.
Als Abiturent sind aber 300 Euro ganz schön viel Geld :-).
Sorry, die FIFA unterbreitet kein Angebot. Es ist die Aufforderung, ein Angebot zu machen. Wenn Du es dann machst, kann die FIFA annehmen, muss es aber nicht.
Du kannst das mit einem Ladengeschäft vergleichen. Wenn Du etwas Schönes mit einem Preisschild im Schaufenster siehst, ist es juristisch trotzdem kein Angebot, sondern ebenfalls die besagte "Aufforderung, ein Angebot zu machen". Der Ladeninhaber muss Dir den Artikel nicht verkaufen. Denn vielleicht steht im Laden schon ein anderer Kunde, der vor Dir da war und der auch genau diesen Artikel kaufen will.
Lernst Du dann noch im Detail im ersten Jura-Semester...
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Noch ein Nachtrag:
Dein Paradearguemnt ist ja dass der DfB sagt es wären keine Karten mehr da, nach deiner Meinung stimmt das nicht. Dabei kann es doch sehr wohl sein dass in dem Augenblick in dem du die Sendung abgibst eben genau dein Antrag für diene Kategorie und deine Anzahl an Tickets nicht verfügbar ist. Hast du dir nicht einmal die Frage gestellt warum wir nach der Meldung dauernd F5 drücken? Weil es eben sein kann das ein paar Augenblicke später genau dein Antrag wieder verfügbar ist.. -
Vorab: Ich finde das Vergabesystem auch Mist! Und natürlich ist es in meiner Position, da ich mit viel Geduld doch an Karten kam, sehr einfach, Dein Anliegen zu "zerreißen". Nimme es bitte nicht persönlich, mir geht es um die Sache!
Zitat von supermeierIch habe Tickets ausgewählt. Der DFB fragte mich, wie viele ich benötige. Ich wählte drei Tickets aus. Ich habe das Angebot des DFBs per Mausklick angenommen.
Komisch, ich wurde immer nur gefragt, wie viele Karten ich erwerben möchte. Mir wurde NIE angeboten, dass ich auswählen kann, wie viele Karten ich nehme.Zitat
Es kam die Sicherheitsfrage, ich dann in dem Warteraum. Nun sagt sich der DFB: Du kriegst keine Tickets mehr. Diese Mitteilung wird aber nicht so gemacht, sondern es wird vorgegauckelt, dass keine Tickets mehr verfügbar sind, was nicht sein kann. Für drei Personen findet sich immer Platz in einem Stadion welches tausende Plätze zur Verfügung stellt.[Anm.: Fettdruck durch mich, da sich meine Antwort darauf bezieht, markusmaier]
Falsch! Wenn Du schon sauber argumentieren willst, solltest Du Dich nicht über eine solche Behauptung, die gar nicht stimmen kann, angreifbar machen!Zitat
Es liegt ein Kaufvertrag vor. Der DFB könnte argumentieren, dass ein Irrtum vorliegt, und "den" Kaufvertrag widerrufen. Das hat der DFB gerade nicht getan, sondern erklärt, dass aus technischen Gründen vorkommt, dass das gelbe Symbol gezeigt wird, wenn keine Tickets mehr da sind.
Du hast also die Willenserklärung in Form einer Bestellbestötigung vorliegen? Umgekehrt hast Du also auch ein Buch bei Amazon gekauft, sobald Du auf der Startseite also Irgendetwas anklickst, denn Du hast ja per Mausklick das Angebot angenommen! Oder doch nicht?Zitat
Gerade das ist nicht richtig. Das hat u.a. das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Fall gegen einen eBay Verkäufer festgestellt.
Es haben auch diverse Gerichte im Zusammenhang von falschen Verkaufspreisen (3 Euro statt 300 Euro) gegen Shopanbieter entschieden, die nicht per sofort (unverzüglich) den Kaufvertrag wegen Irrtum angefochten haben.Der DFB hätte den Kaufvertrag zwischen mir per Irrtum anfechten müssen. Es hat es nicht getan.
Wie auch die höchsten Gerichte in Deutschaldn entshcieden haben, kann man per Mausklick, ohne den wären die Onlineanbieter ja gar nicht da, ein Angebot eingehen, usw. Siehe was ich bereits geschrieben habe.
Nenne ein Aktenzeichen eines Gerichtsurteils, in welchem ein Anbieter liefern musste, der keine Bestellbestätigung versandt hat!Sorry, aber ich kann über Deine Argumentation kein Land sehen, aber ich bin kein Anwalt. Wie schon oben geschrieben, ich greife nicht Deine Person, sondern Deine Ausführung an. Über eine spannende Unterhaltung freue ich mich aber immer, gerne auch per PN, falls die Forumsgemeinde gelangweilt wird.
Grüße!
Markus
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Wenn ich "gewinne", dann kriege ich von den Leuten, die meinen, ich gewinne nicht, und das sind ja so gut wie alle, einen "Du-Hattest-Ja-So-Recht"-Betrag von 50 Euro
Gericht wird dann, ist ja Eilverfahren, in fünf-vierzehn Tagen entscheiden.
Ich meld mich dann.
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Du bekommst auf diesem Weg
weder Recht
noch 50 Euro
noch WM Karten. -
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Ich glaube einfach hier will uns einer die Kohle aus dem Kreuz leiern um ihn zu "unterstützen"! Es ist unglaublich was manche Menschen für Ideen aus ihren Hirnwindungen holen!
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Zitat von supermeier
Naja:
Erst sagen, die Klage (übrigens ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) hat null Erfolg, und dass ich auf diesem Wege keine Tickets bekomem, aber dann "Angst" haben (bzw. ich verstehe das so), mit mir eine "kleine Wette" einzugehen.Warum sollten wir die Wette eingehen, wenn nichts rumkommt? Wo bleibt bei der Wette dein Einsatz? Wenn du jedem 50 Euro gibst wenn du den Prozess verlierst, dann wirds interessant.
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