So, wer kennt sich aus, hier ist sicher ein Rechtsexperte, folgende Sache:
Familienmitglied ist leider gerade wo der neue Bußgeldkatalog gültig wurde von einer Zivilstreife angehalten worden und hat nun Post bekommen. Geldstrafe, aber kein Wort über Punkte. Kommt die Ankündigung der Punkte in Flensburg per separater Post oder bekommt man dann keine Punkte?
Laut Bußgeldkatalog (STVG § 24)
([url=http://www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.…dkatalog.htm#17]BMVBS: Bußgeldkatalog[/url])
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
- Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder
- der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt
150 € und 4 Punkte. Von den Punkten steht aber nix im Schreiben. Ist man da jetzt drumherum gekommen?
Wir möchten da ungern anrufen, aber wenn man in Flensburg beim "Punkteregister" anruft, kann man da etwas erfahren? Die Frage ist ab wann die Punkte, wenn Sie denn "gebucht" werden, auch auf dem Konto ersichtlich sind. Erst nach Zahlung der Geldstrafe oder schon vorher?
Also eine Frage an nen Experten, bitte kein Seitenlanges Gelaber.