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Punkte Straßenverkehr...

  • Zottel
  • 27. März 2009 um 21:07
  • Zottel
    Tooor-Urgestein
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    • 27. März 2009 um 21:07
    • #1

    So, wer kennt sich aus, hier ist sicher ein Rechtsexperte, folgende Sache:

    Familienmitglied ist leider gerade wo der neue Bußgeldkatalog gültig wurde von einer Zivilstreife angehalten worden und hat nun Post bekommen. Geldstrafe, aber kein Wort über Punkte. Kommt die Ankündigung der Punkte in Flensburg per separater Post oder bekommt man dann keine Punkte?


    Laut Bußgeldkatalog (STVG § 24)
    ([url=http://www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.…dkatalog.htm#17]BMVBS: Bußgeldkatalog[/url])

    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
    - dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
    - Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder
    - der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt

    150 € und 4 Punkte. Von den Punkten steht aber nix im Schreiben. Ist man da jetzt drumherum gekommen?

    Wir möchten da ungern anrufen, aber wenn man in Flensburg beim "Punkteregister" anruft, kann man da etwas erfahren? Die Frage ist ab wann die Punkte, wenn Sie denn "gebucht" werden, auch auf dem Konto ersichtlich sind. Erst nach Zahlung der Geldstrafe oder schon vorher?

    Also eine Frage an nen Experten, bitte kein Seitenlanges Gelaber.

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  • stern_des_suedens
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    • 27. März 2009 um 21:14
    • #2

    Punktestand kann man mit dem Formular abfragen.

    http://www.kba.de/cln_005/nn_125…ormular_pdf.pdf

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  • Zottel
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    • 27. März 2009 um 22:05
    • #3
    Zitat von stern_des_suedens

    Punktestand kann man mit dem Formular abfragen.

    http://www.kba.de/cln_005/nn_125…ormular_pdf.pdf

    danke, is nur die frage ab wann die punkte eines älteren vergehens im register sind. erst nach zahlung, somit "annahme" der strafe, oder sofort wenn der brief vom kreis herausgeschickt wird.

    meine damit wenn er jetzt anfragt und keine punkte hat, die ordnungswidrigkeit nächste woche gezahlt wird und dann die punkte erst auf dem konto erscheinen bringt die abfrage ja nix. wann macht die abfrage also sinn?

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    vmaexchen
    Tooor-Urgestein
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    • 28. März 2009 um 01:34
    • #4

    Ab in den Knast mit diesem Verkehrsraudi :rolleyes:

    Next Stops: 10.11.-12.11 Laxi Cup, 22.09. Phillies @ NY Mets, 24.09. New York FC vs. Chicago Fire, 23.11. Mavericks vs. Clippers 24. Nov 2016 Redskins@Cowboys, 25. Nov 2016 TCU@Texas, 27. Nov 2016 Chargers@Texans

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  • Wackeldackel
    Tooor-WelTklasse
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    • 28. März 2009 um 08:04
    • #5
    Zitat von zottelthebest

    So, wer kennt sich aus, hier ist sicher ein Rechtsexperte, folgende Sache:

    Familienmitglied ist leider gerade wo der neue Bußgeldkatalog gültig wurde von einer Zivilstreife angehalten worden und hat nun Post bekommen. Geldstrafe, aber kein Wort über Punkte. Kommt die Ankündigung der Punkte in Flensburg per separater Post oder bekommt man dann keine Punkte?


    Laut Bußgeldkatalog (STVG § 24)
    ([url=http://www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.…dkatalog.htm#17]BMVBS: Bußgeldkatalog[/url])

    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
    - dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
    - Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder
    - der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt

    150 € und 4 Punkte. Von den Punkten steht aber nix im Schreiben. Ist man da jetzt drumherum gekommen?

    Wir möchten da ungern anrufen, aber wenn man in Flensburg beim "Punkteregister" anruft, kann man da etwas erfahren? Die Frage ist ab wann die Punkte, wenn Sie denn "gebucht" werden, auch auf dem Konto ersichtlich sind. Erst nach Zahlung der Geldstrafe oder schon vorher?

    Also eine Frage an nen Experten, bitte kein Seitenlanges Gelaber.

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    Punkte stehen eigentlich immer drin, wenn es welche gibt. Alte Punkte verfallen, glaube ich nach 2 Jahren. Prinzipiell gibt es, immer ne Spanne, in welcher sich die Strafen bewegen. Ja nachdem, wie man mit den Beamten umgeht, oder ob es alte oder junge Beamten sind kann das schon differieren. War zumindest immer so bei mir:mrgreen:

    01.08. HO012
    02.08. TT015
    02.08. TT016
    02.08. SW012
    03.08. TE019
    04.08. BD019
    04.08. BV024

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  • MonsieuL
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    • 28. März 2009 um 22:33
    • #6
    Zitat von zottelthebest

    So, wer kennt sich aus, hier ist sicher ein Rechtsexperte, folgende Sache:

    Familienmitglied ist leider gerade wo der neue Bußgeldkatalog gültig wurde von einer Zivilstreife angehalten worden und hat nun Post bekommen. Geldstrafe, aber kein Wort über Punkte. Kommt die Ankündigung der Punkte in Flensburg per separater Post oder bekommt man dann keine Punkte?


    Laut Bußgeldkatalog (STVG § 24)
    ([url=http://www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.…dkatalog.htm#17]BMVBS: Bußgeldkatalog[/url])

    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
    - dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
    - Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder
    - der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt

    150 € und 4 Punkte. Von den Punkten steht aber nix im Schreiben. Ist man da jetzt drumherum gekommen?

    Wir möchten da ungern anrufen, aber wenn man in Flensburg beim "Punkteregister" anruft, kann man da etwas erfahren? Die Frage ist ab wann die Punkte, wenn Sie denn "gebucht" werden, auch auf dem Konto ersichtlich sind. Erst nach Zahlung der Geldstrafe oder schon vorher?

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    Spätestens wenn der Bußgeldbescheid kommt müssen die Punkte drinstehen. Wenn nicht, gibs auch keine. Rechtskräftig wird der Bußgeldbescheid, wenn man nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt hat.

    Wir können ja hier auch ma ne Umfrage machen, wer wieviel Punkte hat .... :gruebel: :twisted:

    Chuck Norris darf während der Fahrt mit dem Busfahrer sprechen!

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  • Christian
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    • 28. März 2009 um 22:55
    • #7
    Zitat von MonsieuL

    Spätestens wenn der Bußgeldbescheid kommt müssen die Punkte drinstehen. Wenn nicht, gibs auch keine. Rechtskräftig wird der Bußgeldbescheid, wenn man nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt hat.

    Wir können ja hier auch ma ne Umfrage machen, wer wieviel Punkte hat .... :gruebel: :twisted:

    mach ma, mal sehn, ob einer noch mehr punkte hat als ich:gruebel:

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  • MonsieuL
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    • 28. März 2009 um 23:02
    • #8
    Zitat von Christian

    mach ma, mal sehn, ob einer noch mehr punkte hat als ich:gruebel:

    OK, mach :mrgreen:

    Chuck Norris darf während der Fahrt mit dem Busfahrer sprechen!

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  • wiederGraveDog
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    • 30. März 2009 um 23:59
    • #9
    Zitat von zottelthebest

    So, wer kennt sich aus, hier ist sicher ein Rechtsexperte, ............
    Also eine Frage an nen Experten, bitte kein Seitenlanges Gelaber.

    wie heißt denn Mischiididdl im Moment? :zweifel:

    Es wird nicht an einer neuen Sig gearbeitet .... auch nicht im Hintergrund.


    Brasilien 2014: 21.6.-14.7. -> #31, #41, #56, #59, #62, #64 ...was für ein Fest!!! :klatsch:

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