
Alter Resale und Gelb-Alarm-Thread!
-
Jünter -
19. Juni 2006 um 16:39 -
Geschlossen
-
-
-
Zitat von Borni
also pooch, red ka schmarn, da hätte ich ja einen vertrag mit jedem bieter abgeschlossen. einmal eins des vertragsrechts ist angebot und annahme...tztztz
ein bäcker muss dir auch keine brötchen verkaufen, wenn er keine lust dazu hat
Sory aber wenn du ein Gebot auf einArtikel abgibst ist es ein Rechtsgültiger Vertrag kannst ja net einfach 70000 euro für nen Golf bieten und dann sagen Pustekuchen[/QUOTE]und dafür gibts dann den käuferschutz " neee ich habs mir doch anders überlegt..." (14 tage rückgaberecht)
kannst z.b. dir einen highend fotoapparat für den urlaub kaufen und nach zwei wochen schaffst du das teil wieder in den laden und brauchst nicht mal begründen, warum du dein geld zurückwillst.
-
-
Zitat von gelicht
also pooch, red ka schmarn, da hätte ich ja einen vertrag mit jedem bieter abgeschlossen.
nein, nur einen vertrag mit dem höchstbietenden
darauf basiert doch das ganze ebay-auktionsprinzip! wär ja traumhaft, wenn ich einfach mal meinen ganzen schrott anbieten könnte, und nur dasverkaufe, was hinterher einen schönen preis erzielt.. -
servus!
bin vorher von serbein montenegro - elfenbeinküste zurückgekommen, mein erstes wm spiel und muss sagen einfach klasse.so ne stimmung und vor allem so ein spiel hätte ich nicht erwartet wo beide teams doch schon ausgeschieden waren.
angesichts des ergebnisses des wohl nicht so tollem spiel hol arg kann ich wohl sagen , dass ich alles richtig gemacht hab
-
-
Zitat von bierschinken
also pooch, red ka schmarn, da hätte ich ja einen vertrag mit jedem bieter abgeschlossen. einmal eins des vertragsrechts ist angebot und annahme...tztztz
nein, IMMER nur mit dem höchstbieter. deshalb schrieb ich auch immer höchstbieter
Zitat
ein bäcker muss dir auch keine brötchen verkaufen, wenn er keine lust dazu hat
bäcker: invitatio ad offerendum
ebay: ANGEBOT! in unserem fall macht bretheart die willenserklärung, jedes angebot mit mind. 1 EUR anzunehmen. sobald jemand diese 1 EUR bietet, ist damit ein KV zustande gekommen. dieses ist lediglich aufschiebend bedingt, nämlich bis zum ende der auktion ODER bis jemand höher bietet.
der höchstbietende hat bei ebay IMMER einen gültigen KV geschlossen. einfach alle gebote streichen ist nicht. -
-
Hallo habe ich was verpasst bin ich gesperrt kann man meine antworten nicht mehr lesen oder wieso antwortet mir keiner mehr!
stehe ich auf sämtlichen ignorlisten oder was geht hier ab???
-
-
Zitat von bierschinken
Sory aber wenn du ein Gebot auf einArtikel abgibst ist es ein Rechtsgültiger Vertrag kannst ja net einfach 70000 euro für nen Golf bieten und dann sagen Pustekuchen
und dafür gibts dann den käuferschutz " neee ich habs mir doch anders überlegt..." (14 tage rückgaberecht)
kannst z.b. dir einen highend fotoapparat für den urlaub kaufen und nach zwei wochen schaffst du das teil wieder in den laden und brauchst nicht mal begründen, warum du dein geld zurückwillst.[/QUOTE]
Ja es war auch nur ein Beispiel es geht ja darum das der Verkäufer der ist der das Produkt nicht hergeben möchte -
Zitat von Martinho84
Das krieg ich sicherlich so kurzfristig...
Die Bahn hat noch nen netten Trick drauf. Tix sind z.B. um 50% oder mehr billiger wenn man mindestens 3 Tage vorher kauft, und sich auf ne ganz bestimmte Verbindung (Uhrzeit) festlegt... ABER, die Sausäcke lassen dich Online erst 2-3x den teuren Preis bestätigen, bis DANN der billige angezeigt wird
Die sind so vollbekoloppt wie der FIFA Haufen -
ormus könnte jetzt ruhig mal sein neues "es werde gelb" tool starten
-
-
-
Zitat von pooch
nein, IMMER nur mit dem höchstbieter. deshalb schrieb ich auch immer höchstbieter
bäcker: invitatio ad offerendum
ebay: ANGEBOT! in unserem fall macht bretheart die willenserklärung, jedes angebot mit mind. 1 EUR anzunehmen. sobald jemand diese 1 EUR bietet, ist damit ein KV zustande gekommen. dieses ist lediglich aufschiebend bedingt, nämlich bis zum ende der auktion ODER bis jemand höher bietet.
der höchstbietende hat bei ebay IMMER einen gültigen KV geschlossen. einfach alle gebote streichen ist nicht.genau so ist es.
-
-
Zitat von bierschinken
und dafür gibts dann den käuferschutz " neee ich habs mir doch anders überlegt..." (14 tage rückgaberecht)
kannst z.b. dir einen highend fotoapparat für den urlaub kaufen und nach zwei wochen schaffst du das teil wieder in den laden und brauchst nicht mal begründen, warum du dein geld zurückwillst.
Das ist natürlich absoluter Nonsens!
In den Laden ganz sicher nicht, denn da greift das Gesetz gar nicht!
-
-
-
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!