Zubringer war Deutschland Ticket. Aber wäre das relevant?
Quittung liegt selbstverständlich vor.
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Moin, weiß nicht ob es jetzt noch aktuell ist.
Grundsätzlich gilt leider, wenn kein zusammenhängendes Ticket gebucht wurde, dann besteht auch kein Erstattungsanspruch was die Fahrgastrechte angeht. Gerade mit Hinblick auf das D-Ticket ist das für den Reisenden echt nicht optimal gelöst.
Würde es an deiner Stelle trotzdem versuchen einzureichen und hoffen, dass es irgendwie durchgewunden wird.