Die Rechtslage ist so , es denn die Tarifverträge sagen etwas anderes aus.
Wenn Du zum 36 Tage Urlaub hast ( ohne evt. Sonderurlaub aufgrund von Schwerbehinderung , Zulagen usw.) , hat der neue Arbeitgeber das Recht , den bereits genommenen Urlaub zu verrechnen . Wenn Du zum 31.7. gekündigt hättest , hättest Du beim alten Arbeitgeber Anspruch auf den vollen gesetzl. Mindesturlaub ( = 24 Tage ) . Hast Du die voll genommen und beim neuen AG gibt es 30 Tage aufs Kajr , stehen Dir noch 6 zu .Deine Konstellation kann ja auch umgedreht gehen , dann regst Du Dich bestimmt nicht auf![]()
Jetzt noch einmal für mich:
Du hast einen Arbeitsvertrag mit 36 Tagen Urlaub im Jahr und kündigst zum 30.06. Dementsprechend stehen dir bei diesem Arbeitgeber für das halbe Jahr 18 Urlaubstage zu und die nimmst du auch.
Bei deinem neuen Arbeitgeber hast du nur 30 Tage Jahrsurlaub, dementsprechend stehen dir für das zweite Halbjahr 15 Tage Urlaub zu. Der neue Arbeitgeber darf dir dann 3 Tage von den 15 streichen und muss dir nur 12 Tage gewähren?