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Arbeitsrecht: Experten gefragt

  • MonsieuL
  • 1. Juli 2020 um 15:38
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    Jules Rimet
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    • 6. Juli 2020 um 14:05
    • #81
    Zitat von Duffman0815

    Ich häng mich mal hier dran:

    Hab zum 1.5. den Job gewechselt.
    Beim alten AG hatte ich 36 Tage Urlaubsanspruch. Dh. anteilig für die beschäftigten 4 Monate 12 Tage, die ich auch in Anspruch genommen hab.
    Beim neuen AG hab ich 30 Tage. Das wären dann anteilig für die 8 Restmonate 20 Tage.

    Der neue AG will mir aber nur 18 geben weil ich ja schon 12 hatte. Ist das aus eurer Sicht so in Ordnung? Ich hab ja beim alten AG auch nur den mir zustehenden Urlaub genommen, daher find ich das zumindest mal abklärungswürdig... :gruebel:

    Die Rechtslage ist so , es denn die Tarifverträge sagen etwas anderes aus.

    Wenn Du zum 36 Tage Urlaub hast ( ohne evt. Sonderurlaub aufgrund von Schwerbehinderung , Zulagen usw.) , hat der neue Arbeitgeber das Recht , den bereits genommenen Urlaub zu verrechnen . Wenn Du zum 31.7. gekündigt hättest , hättest Du beim alten Arbeitgeber Anspruch auf den vollen gesetzl. Mindesturlaub ( = 24 Tage ) . Hast Du die voll genommen und beim neuen AG gibt es 30 Tage aufs Jahr , stehen Dir noch 6 zu .Deine Konstellation kann ja auch umgedreht gehen , dann regst Du Dich bestimmt nicht auf :mrgreen:

    ----------------------------------------------------------------------------
    EM 2024 # 1,12,31,44 ,51
    WM 2022 # 7,8,11,14,16,19,21,24,26,28,31,35,63,64

    Einmal editiert, zuletzt von Jules Rimet (6. Juli 2020 um 14:11)

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    Jules Rimet
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    • 6. Juli 2020 um 14:10
    • #82
    Zitat von FlinkeFlasche

    In der Baubranche ist sowas z. B. üblich.. Aber das ist eh eine sehr spezielle Regelung via Soka-Bau.

    Nein , weil im VTV der Soka grundsätzlich Urlaub angespart werden muß , bis hin zur 2. Stelle nach dem Komma. Bis vor 5 Jahren war es sogar so , daß dieser Urlaub grundsätzlich nur durch Arbeit oder LFZ , nicht aber bei Bezug von Krankengeld angespart wurde . Diese Praxis wurde dann vom EuGH gekippt , aber es gibt nach wie vor keinen Urlaub für die Zeit der Elternzeit , Kurzarbeit und sonstigen Ausfallzeiten

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  • dynamo
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    • 6. Juli 2020 um 14:12
    • #83
    Zitat von Jules Rimet

    Die Rechtslage ist so , es denn die Tarifverträge sagen etwas anderes aus.
    Wenn Du zum 36 Tage Urlaub hast ( ohne evt. Sonderurlaub aufgrund von Schwerbehinderung , Zulagen usw.) , hat der neue Arbeitgeber das Recht , den bereits genommenen Urlaub zu verrechnen . Wenn Du zum 31.7. gekündigt hättest , hättest Du beim alten Arbeitgeber Anspruch auf den vollen gesetzl. Mindesturlaub ( = 24 Tage ) . Hast Du die voll genommen und beim neuen AG gibt es 30 Tage aufs Kajr , stehen Dir noch 6 zu .Deine Konstellation kann ja auch umgedreht gehen , dann regst Du Dich bestimmt nicht auf :mrgreen:

    immer diese Angestellten ... :mrgreen:

    WM 2006: 8 Spiele / EM 2008 7 Spiele / EM 2012 7 Spiele / WM 2018 3 Spiele / EM2020+1 1Spiel

    WM2022 12 Spiele / EM 2024 5 Spiele

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    Olympia 2012 London 12 Sessions

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    • 6. Juli 2020 um 14:15
    • #84
    Zitat von Jules Rimet

    Nein , weil im VTV der Soka grundsätzlich Urlaub angespart werden muß , bis hin zur 2. Stelle nach dem Komma. Bis vor 5 Jahren war es sogar so , daß dieser Urlaub grundsätzlich nur durch Arbeit oder LFZ , nicht aber bei Bezug von Krankengeld angespart wurde . Diese Praxis wurde dann vom EuGH gekippt , aber es gibt nach wie vor keinen Urlaub für die Zeit der Elternzeit , Kurzarbeit und sonstigen Ausfallzeiten

    Du mit deinen ganzen Kürzeln :neutral:

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  • grover
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    • 6. Juli 2020 um 14:16
    • #85
    Zitat von Jules Rimet

    Die Rechtslage ist so , es denn die Tarifverträge sagen etwas anderes aus.
    Wenn Du zum 36 Tage Urlaub hast ( ohne evt. Sonderurlaub aufgrund von Schwerbehinderung , Zulagen usw.) , hat der neue Arbeitgeber das Recht , den bereits genommenen Urlaub zu verrechnen . Wenn Du zum 31.7. gekündigt hättest , hättest Du beim alten Arbeitgeber Anspruch auf den vollen gesetzl. Mindesturlaub ( = 24 Tage ) . Hast Du die voll genommen und beim neuen AG gibt es 30 Tage aufs Kajr , stehen Dir noch 6 zu .Deine Konstellation kann ja auch umgedreht gehen , dann regst Du Dich bestimmt nicht auf :mrgreen:

    Jetzt noch einmal für mich:

    Du hast einen Arbeitsvertrag mit 36 Tagen Urlaub im Jahr und kündigst zum 30.06. Dementsprechend stehen dir bei diesem Arbeitgeber für das halbe Jahr 18 Urlaubstage zu und die nimmst du auch.

    Bei deinem neuen Arbeitgeber hast du nur 30 Tage Jahrsurlaub, dementsprechend stehen dir für das zweite Halbjahr 15 Tage Urlaub zu. Der neue Arbeitgeber darf dir dann 3 Tage von den 15 streichen und muss dir nur 12 Tage gewähren?

    Luftabong

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    Jules Rimet
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    • 6. Juli 2020 um 14:19
    • #86
    Zitat von grover

    Der neue Arbeitgeber darf dir dann 3 Tage von den 15 streichen und muss dir nur 12 Tage gewähren?

    Knall auf Fall ja .

    Aber : In den meisten TV gibt es dazu eindeutige Regelungen


    Dazu gibt es in der Regel auf Anfrage eine Auskunft an den neuen AG .

    Konnte ein AN zB. durch Krankheit seinen Urlaub bis zum 30.6. teilweise nicht ,oder gar nicht wegnehmen , so steht ihm dieser Ausfall nachträglich beim neuen AG zu , da Erholungsurlaub eigentlich nicht durch Geld abgegolten werden kann .

    Es gibt hier Arbeitsgesetze ( meistens zu Lasten der Arbeitgeber ) , da schüttelt man nur mit dem Kopf.

    Ich denke aber , der Fall Duffmann zählt hier zu den absoluten Ausnahmen , und wie Rob schon schrieb , will sich niemand gleich mit dem neuen AG anlegen . Entscheidend ist auch immer , aus welcher Branche man wohin wechselt . Da macht es schon einen Unterschied , ob man von einem Handwerksbetrieb zum nächsten geht , oder vom Lehreramt in Hessen zum Lehreramt nach Brandenburg wechselt.

    Auf jeden Fall gehört Duffis Ansinnen in den " Eintracht Frankfurt-Benachteiligungsfred"

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    3 Mal editiert, zuletzt von Jules Rimet (6. Juli 2020 um 14:29)

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  • Norton51
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    • 6. Juli 2020 um 14:29
    • #87
    Zitat von grover

    Jetzt noch einmal für mich:
    Du hast einen Arbeitsvertrag mit 36 Tagen Urlaub im Jahr und kündigst zum 30.06. Dementsprechend stehen dir bei diesem Arbeitgeber für das halbe Jahr 18 Urlaubstage zu und die nimmst du auch.

    Bei deinem neuen Arbeitgeber hast du nur 30 Tage Jahrsurlaub, dementsprechend stehen dir für das zweite Halbjahr 15 Tage Urlaub zu. Der neue Arbeitgeber darf dir dann 3 Tage von den 15 streichen und muss dir nur 12 Tage gewähren?

    wenn du nach dem 30.06. Kündigst steht dir zb auch dein ganzer Jahresurlaub zu ;) egal wie viele Tage du bereits erworben hast.

    Im Arbeitsrecht gibt es den Grundsatz dass es keinen doppelurlaub geben sollte. Also quasi im Extremfall 30 Tage beim ersten Arbeitgeber und noch mal 14 beim neuen

    Walk on, Walk on...

    Corner taken quickly... Origi!!! :klatsch:

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  • julio.alemao
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    • 6. Juli 2020 um 14:30
    • #88
    Zitat von Brasi

    natürlich. wenns um arbeit geht kenn ich mich aus wie kein zweiter :winke:

    Ich glaube du meinst , wenns um Urlaub geht, dann kennst du dich aus wie kein zweiter :mrgreen:

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    Jules Rimet
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    • 6. Juli 2020 um 14:31
    • #89
    Zitat von Norton51

    wenn du nach dem 30.06. Kündigst steht dir zb auch dein ganzer gesetzlicher Jahresurlaub zu

    Ich hab's mal um ein wichtiges Wort ergänzt :zwinker:

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  • Brasi
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    • 6. Juli 2020 um 14:31
    • #90
    Zitat von julio.alemao

    Ich glaube du meinst , wenns um Urlaub geht, dann kennst du dich aus wie kein zweiter :mrgreen:

    urlaub ist für mich quasi ein fremdwort :winke:


    - Dieser Qualitätspost wurde gesendet von meinem C64 -

    wir sehen uns :winke:

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  • Norton51
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    • 6. Juli 2020 um 14:36
    • #91
    Zitat von Jules Rimet

    Ich hab's mal um ein wichtiges Wort ergänzt :zwinker:

    nicht dass wir Grover am Ende noch komplett verwirren :)

    Du kannst ja als Arbeitgeber bei einem neuen Mitarbeiter schon bei Einstellung so eine urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers einfordern. Die muss der alte Arbeitgeber auch ausstellen. Wenn er es nicht tut liegt die Nachweis Pflicht beim Arbeitnehmer .

    Ich habe da in der letzten Zeit auch eine Menge gelernt, was ich vorher anders unterstellt hätte . Ich glaube es ist den meisten Arbeitnehmern auch gar nicht bewusst.

    Walk on, Walk on...

    Corner taken quickly... Origi!!! :klatsch:

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    • 6. Juli 2020 um 14:41
    • #92
    Zitat von Jules Rimet

    Auf jeden Fall gehört Duffis Ansinnen in den " Eintracht Frankfurt-Benachteiligungsfred"

    definitiv :neutral:

    ich schreibe das, weil ich ein ABSOLUT reines Gewissen habe

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  • Flo0906
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    • 1. Februar 2022 um 16:15
    • #93

    Ich hätte bzgl. Arbeitsrecht mal eine Frage, vielleicht kann mir die ja jemand beantworten :winke:

    Neben dem Studium bin ich aktuell als 450€ Kraft angestellt und habe eine Arbeitszeit von 10 Stunden/Woche und diese, laut Vertrag:

    "§ 3 Arbeitszeit
    Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ___10____ Wochenstunden je Woche, und zwar jeweils nach Bedarf."

    In der Praxis sieht es so aus, dass ich meistens Anfang der Woche Aufgaben bekomme, die ich bis Ende der Woche erledigen soll (kann von daheim aus arbeiten, also wann ich das mache ist mir überlassen) und manchmal muss ich für das Unternehmen noch Transportfahrten machen, diese sind dann oftmals deutlich mehr als 10 Stunden die Woche, insgesamt komme ich aber im Schnitt (über das Jahr gesehen) auf die 40 Stunden/Monat.

    Ich habe jetzt im Arbeitsvertrag folgendes gelesen:

    "§ 5 Erholungsurlaub1)
    (1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub von 5 Arbeitstagen. Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs richten sich nach den betrieblichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers."


    Wie genau kann ich das denn auf mein "Arbeitsleben" sehen? Wenn ich an Tage (z.B. während der Klausurphase) mal nicht kann, dann sage ich einfach "nein", da bin ich sehr flexibel. Nein heißt aber nicht gleich Urlaub, solange ich auf die Monatsstunden komme, oder?

    Letztes Jahr z.B. habe ich keinen der 5 Tage genommen, dementsprechend stehen mir entweder eine Ausgleichszahlung oder die Stunden/Tage noch zu, oder?

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  • scorerking
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    • 1. Februar 2022 um 16:19
    • #94

    Ob dir die noch zustehen oder noch genommen werden können, müßte im AV geregelt sein. Klar ist, du hast 5 Tage oder 1 Woche frei und die müßte dir bezahlt werden ohne das du arbeitest.

    WM 06BRA-CRO SWE-PAR FRA-SKR ECU-GER IRN-ANG GHA-USA UKR-TUN GER-ARGEM 08GER-POL CRO-GERWM 10ARG-NIG GER-AUS SAF-URU ARG-SKR GER-SRB CAM-DEN BRA-CIV SPA-HONEM 12RUS-CZE UKR-SWE DEN-POR RUS-GRE GER-GREEM 16BEL-ITA POR-ISL FRA-ALB GER-POL SLO-ENG NIR-GER HUN-POR AF 43WM 18BEL-TUN IRN-POR SKR-GER ESP-RUS EM 20 FRA-GER UKR-MKD POR-GER GER-HUN WM 22 TUN-AUS FRA-DEN ESP-GER
    Pokal '08, '11, '13, '14,`19, `23,'24 CL Finale '12, EL Finale '13,'15,`18
    Fulham FC Member '24/25 Bei Interesse PN

    Einmal editiert, zuletzt von scorerking (1. Februar 2022 um 16:51)

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    • 1. Februar 2022 um 16:23
    • #95

    Da ist guter Rat teuer... :undweg:

    The only cure is kindness.

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    • 1. Februar 2022 um 16:34
    • #96
    Zitat von Flo0906

    Wie genau kann ich das denn auf mein "Arbeitsleben" sehen? Wenn ich an Tage (z.B. während der Klausurphase) mal nicht kann, dann sage ich einfach "nein", da bin ich sehr flexibel. Nein heißt aber nicht gleich Urlaub, solange ich auf die Monatsstunden komme, oder?

    Ich hab im Studium bei Kaufland gearbeitet, war etwas mehr als 450 EUR, aber ähnliche Wochenarbeitszeit. An die genaue Zahl der Urlaubstage kann ich mich nicht mehr erinnern. Was ich noch weiß, dass wir die wochenweise nehmen mussten und dann entsprechend der regulären Wochenarbeitszeit (also ohne Überstunden oder Zuschläge) vergütet wurden.

    Mitglied + DK 1. FC Magdeburg

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    • 1. Februar 2022 um 16:54
    • #97
    Zitat von scorerking

    Ob die dir noch zustehen oder noch gekommen werden können müßte im AV geregelt sein. Klar ist, du hast 5 Tage oder 1 Woche frei und die müßte dir bezahlt werden ohne das du arbeitest.

    Vielen Dank allen für die Antwort.

    Pauschal kann man aber die genaue "Stundenzahl" nicht berechnen, da ich keine feste Arbeitszeit pro Tag habe, oder?

    Es wäre für mich (in Stunden ausgedrückt) ein großer Unterschied, ob ich eine Woche (10 Stunden/laut Arbeitsvertrag) oder 5 Tage ( 5 x 6-8 Stunden) frei hätte...

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  • scorerking
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    • 1. Februar 2022 um 16:56
    • #98

    wenn die 10 Stunden im AV stehen, dann hast du auch Anspruch darauf unabhängig davon wie das in der Praxis aussieht.

    WM 06BRA-CRO SWE-PAR FRA-SKR ECU-GER IRN-ANG GHA-USA UKR-TUN GER-ARGEM 08GER-POL CRO-GERWM 10ARG-NIG GER-AUS SAF-URU ARG-SKR GER-SRB CAM-DEN BRA-CIV SPA-HONEM 12RUS-CZE UKR-SWE DEN-POR RUS-GRE GER-GREEM 16BEL-ITA POR-ISL FRA-ALB GER-POL SLO-ENG NIR-GER HUN-POR AF 43WM 18BEL-TUN IRN-POR SKR-GER ESP-RUS EM 20 FRA-GER UKR-MKD POR-GER GER-HUN WM 22 TUN-AUS FRA-DEN ESP-GER
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    • 1. Februar 2022 um 20:50
    • #99
    Zitat von Flo0906

    Vielen Dank allen für die Antwort.
    Pauschal kann man aber die genaue "Stundenzahl" nicht berechnen, da ich keine feste Arbeitszeit pro Tag habe, oder?

    Es wäre für mich (in Stunden ausgedrückt) ein großer Unterschied, ob ich eine Woche (10 Stunden/laut Arbeitsvertrag) oder 5 Tage ( 5 x 6-8 Stunden) frei hätte...

    In meinem Verständnis, und so handhaben wir das auch, richtet sich Urlaub immer nach Tagen, nicht nach Stunden. Also völlig egal wie viele Stunden du am Tag arbeitest 1 Urlaubstag = 1 Arbeitstag.

    Der Urlaubsgesamtanspruch ist eine prozentuale Rechnung von der Gesamtarbeitszeit. Also in deinem Fall: Wie viel arbeitet bei euch einer in Vollzeit und wie viel Urlaub hat der? Davon wird das dann anteilig runter gerechnet.

    Du hast also in deinem Fall quasi eine Woche bezahlten Urlaub, wenn du 5 Tage die Woche arbeitest.

    Walk on, Walk on...

    Corner taken quickly... Origi!!! :klatsch:

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    • 1. Februar 2022 um 21:16
    • #100
    Zitat von Norton51

    In meinem Verständnis, und so handhaben wir das auch, richtet sich Urlaub immer nach Tagen, nicht nach Stunden. Also völlig egal wie viele Stunden du am Tag arbeitest 1 Urlaubstag = 1 Arbeitstag.
    Der Urlaubsgesamtanspruch ist eine prozentuale Rechnung von der Gesamtarbeitszeit. Also in deinem Fall: Wie viel arbeitet bei euch einer in Vollzeit und wie viel Urlaub hat der? Davon wird das dann anteilig runter gerechnet.

    Du hast also in deinem Fall quasi eine Woche bezahlten Urlaub, wenn du 5 Tage die Woche arbeitest.


    Mein Problem (bzw. wahrscheinlich eher mein Denkfehler) dabei ist ja, dass ich keine feste Anzahl an Tagen in der Woche habe.
    Es gibt Wochen, da arbeite ich 2 Stunden pro Tag, also insgesamt 10 in der Woche.
    Dann gibt es Wochen, da arbeite ich an einem Tag 10 Stunden und den Rest nicht.

    Im ersten Fall würde ich mich dann bei dem Beispiel 1 Urlaubstag = 1 Arbeitstag viel schlechter stellen, da ich dann umgerechnet 10 Stunden nicht arbeite/frei habe.
    Im zweiten Fall wären es dann umgerechnet 50 Stunden, die ich nicht arbeiten würde. Oder werden die Wochentage, an denen ich mich nicht einlogge, mit eingerechnet?
    Ich habe auch nachgeschaut, es steht explizit kein fester Tag/Stundenzahl pro Tag im Vertrag, nur "nach Bedarf"...

    Wir haben eine 40 Stunden Woche, dementsprechend 8 Stunden pro Tag (5-Tage Woche).
    Ein Vollzeitarbeitnehmer hat also bei 24 Tagen Urlaub effektiv 192 Stunden seiner normalen Jahresarbeitszeit nicht gearbeitet und diese trotzdem bezahlt bekommen.

    Ich hatte jetzt die Hoffnung, dass ich mir das in dem Verhältnis 160/40 runterrechnen könnte, aber der Gedanke war dann wohl zu einfach :huebscher: :huebscher:

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