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Arbeitsrecht: Experten gefragt

  • MonsieuL
  • 1. Juli 2020 um 15:38
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    peksim
    Noch viel zu lernen du hast
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    • 2. Juli 2020 um 08:56
    • #41
    Zitat von dreee

    Leute ist gut.
    Es geht doch nicht um die Auslastung, sondern um die Art & Weise wie eine der beiden Teilzeitkräfte damit umgeht.
    Dass ich mich hier nicht zu tode schufte ist mir durchaus bewusst.

    Wenn eine Kollegin aber meint sie könnte mich verarschen, dann ist das eben nicht das was man sich vorstellt in Sachen Kollegialität.

    Thema erledigt, bitte closen.

    jetzt muß aber ein foddo her

    zuhause ist es am schönsten

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  • gandalf
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    • 2. Juli 2020 um 08:57
    • #42
    Zitat von Brasi

    nene...gandi muss sich noch äußern :winke:

    Gute Idee, hab aber gerade Urlaub und während ich auf Sylt rumlunger, müssen meine 100%-Kollegen tatsächlich meine Arbeit machen.
    :winke:


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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  • Brasi
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    • 2. Juli 2020 um 09:00
    • #43
    Zitat von Jules Rimet

    Dann hat das aber nichts mehr mit Arbeitsrecht oder sonstwas zu tun .Die Kurve haste jetzt aber nicht bekommen :zwinker:

    und die der kollegin bekommt er anscheinend auch nicht mehr :winke:


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    wir sehen uns :winke:

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  • dreee
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    • 2. Juli 2020 um 09:20
    • #44
    Zitat von Jules Rimet

    Dann hat das aber nichts mehr mit Arbeitsrecht oder sonstwas zu tun .Die Kurve haste jetzt aber nicht bekommen :zwinker:

    Doch, weil ich wissen wollte ob es da Regelungen gibt.

    Zitat von peksim

    jetzt muß aber ein foddo her

    Wollt ihr gar nicht ;)

    Zitat von gandalf

    Gute Idee, hab aber gerade Urlaub und während ich auf Sylt rumlunger, müssen meine 100%-Kollegen tatsächlich meine Arbeit machen. :winke:

    Um Urlaubsvertretung gehts gar nicht. Da ist es vollkommen logisch. Wenn ich Urlaub habe macht sie das ja auch bei mir.

    Zitat von Brasi

    und die der kollegin bekommt er anscheinend auch nicht mehr :winke:

    30 Jahre älter - ok heißt nix - bei ihr aber schon ;)

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  • Brasi
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    • 2. Juli 2020 um 09:25
    • #45
    Zitat von dreee

    30 Jahre älter - ok heißt nix - bei ihr aber schon ;)

    ok, dann kann wirklich zu :mrgreen:


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    wir sehen uns :winke:

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  • Gazelle
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    • 2. Juli 2020 um 09:46
    • #46
    Zitat von Brasi

    ok, dann kann wirklich zu :mrgreen:

    hier geht´s weiter: http://www.tooor.de/index.php/Thre…hie#post3750624

    Morgen ist nicht heute!

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  • Duffman0815
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    • 6. Juli 2020 um 11:35
    • #47

    Ich häng mich mal hier dran:

    Hab zum 1.5. den Job gewechselt.
    Beim alten AG hatte ich 36 Tage Urlaubsanspruch. Dh. anteilig für die beschäftigten 4 Monate 12 Tage, die ich auch in Anspruch genommen hab.
    Beim neuen AG hab ich 30 Tage. Das wären dann anteilig für die 8 Restmonate 20 Tage.

    Der neue AG will mir aber nur 18 geben weil ich ja schon 12 hatte. Ist das aus eurer Sicht so in Ordnung? Ich hab ja beim alten AG auch nur den mir zustehenden Urlaub genommen, daher find ich das zumindest mal abklärungswürdig... :gruebel:

    ich schreibe das, weil ich ein ABSOLUT reines Gewissen habe

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  • Kartenfahnder
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    • 6. Juli 2020 um 11:36
    • #48
    Zitat von Duffman0815

    Ich häng mich mal hier dran:

    Hab zum 1.5. den Job gewechselt.
    Beim alten AG hatte ich 36 Tage Urlaubsanspruch. Dh. anteilig für die beschäftigten 4 Monate 12 Tage.
    Beim neuen AG hab ich 30 Tage. Das wären dann anteilig für die 8 Restmonate 20 Tage.

    Der neue AG will mir aber nur 18 geben weil ich ja schon 12 hatte. Ist das aus eurer Sicht so in Ordnung? Ich hab ja beim alten AG auch nur den mir zustehenden Urlaub genommen, daher find ich das zumindest mal abklärungswürdig... :gruebel:

    was geht es den neuen AG überhaupt an wieviele Urlaub du vorher hattest?

    Seit meiner frühesten Jugend war ich Fan von Schalke 04. Um Szepan und Kuzorra spielen zu sehen, bin ich sogar auf Bäume geklettert. (Fritz Walter)

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  • Duffman0815
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    • 6. Juli 2020 um 11:38
    • #49

    die wollten ne Bescheinigung vom alten AG haben. Das geht denke ich soweit in Ordnung um Doppelansprüche zu vermeiden

    ich schreibe das, weil ich ein ABSOLUT reines Gewissen habe

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  • rob077
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    • 6. Juli 2020 um 11:45
    • #50
    Zitat von Duffman0815

    die wollten ne Bescheinigung vom alten AG haben. Das geht denke ich soweit in Ordnung um Doppelansprüche zu vermeiden

    sachen gibts. ich würde es auf sich beruhen lassen. und nach beendigung der probezeit 3 tage krank feiern :winke:

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  • Duffman0815
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    • 6. Juli 2020 um 11:47
    • #51

    :huebscher: :mrgreen:

    ich schreibe das, weil ich ein ABSOLUT reines Gewissen habe

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  • Gaustl
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    • 6. Juli 2020 um 11:49
    • #52
    Zitat von Kartenfahnder

    was geht es den neuen AG überhaupt an wieviele Urlaub du vorher hattest?

    wird hier aber auch anteilig gerechnet.

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  • Brasi
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    • 6. Juli 2020 um 11:50
    • #53

    warum soll dein neuer AG dir mehr urlaub geben nur weil du mit deinem alten AG etwas anderes vereinbart hast. du bekommst vom neuen AG anteilig deinen urlaub von 30 tagen aus. und wenn du vorher weniger oder keinen urlaub genommen hättest auch selbst schuld.


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    wir sehen uns :winke:

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  • Gaustl
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    • 6. Juli 2020 um 11:58
    • #54
    Zitat von Brasi

    warum soll dein neuer AG dir mehr urlaub geben nur weil du mit deinem alten AG etwas anderes vereinbart hast. du bekommst vom neuen AG anteilig deinen urlaub von 30 tagen aus. und wenn du vorher weniger oder keinen urlaub genommen hättest auch selbst schuld.

    das war ein Qualitätspost

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    • 6. Juli 2020 um 12:04
    • #55
    Zitat von Gaustl

    das war ein Qualitätspost

    natürlich. wenns um arbeit geht kenn ich mich aus wie kein zweiter :winke:


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  • Norton51
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    • 6. Juli 2020 um 12:08
    • #56
    Zitat von Kartenfahnder

    was geht es den neuen AG überhaupt an wieviele Urlaub du vorher hattest?

    Da gibt es halt Regeln. Wenn der AG das beim alten AG anfordert, kann er das so handhaben. Ob das jetzt clever ist bei einem neuen Mitarbeiter steht auf einem anderen Blatt.

    Walk on, Walk on...

    Corner taken quickly... Origi!!! :klatsch:

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  • Duffman0815
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    • 6. Juli 2020 um 12:28
    • #57
    Zitat von Brasi

    warum soll dein neuer AG dir mehr urlaub geben nur weil du mit deinem alten AG etwas anderes vereinbart hast. du bekommst vom neuen AG anteilig deinen urlaub von 30 tagen aus. und wenn du vorher weniger oder keinen urlaub genommen hättest auch selbst schuld.

    Er soll mir ja gar nicht mehr geben. Sondern nur die anteiligen 20 Tage.
    Aber er will mir ja nur 18 geben.
    Dh der neue AG spart jetzt 2 Tage Urlaub. Er hat also nen Vorteil aus der großzügigeren Urlaubsregelung meines alten AG. Dieser steht meiner Meinung nach mir zu.

    ich schreibe das, weil ich ein ABSOLUT reines Gewissen habe

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  • Ticketchef2006
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    • 6. Juli 2020 um 12:45
    • #58
    Zitat von Duffman0815

    Er soll mir ja gar nicht mehr geben. Sondern nur die anteiligen 20 Tage.Aber er will mir ja nur 18 geben.
    Dh der neue AG spart jetzt 2 Tage Urlaub. Er hat also nen Vorteil aus der großzügigeren Urlaubsregelung meines alten AG. Dieser steht meiner Meinung nach mir zu.

    auch hier die frage - kein BR oder personalrat oder ne rechtsschutz bei der man kurz anrufen kann? :winke:

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  • Howie
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    • 6. Juli 2020 um 12:55
    • #59

    Wie blöd muss man denn sein, um bei einem AG zu kündigen, der 36 Tage Urlaub gewährt?! :zweifel: :mrgreen:

    WM 2006: #1 #3 #16 #20 #23 #24 #29 #30 #44 #49 #51 #53 #55 #57 #59 #61 #62. Vom Feeling her hatte ich ein gutes Gefühl! EM 2008+12+16+21+24: 27 Spiele, wenig erfolgreich. Olympia 2012+24: 17 Tage, 42 Sessions. Gigantisch! WM 2014: #29 #39 #45 #52 #56 #58 #60 #61 #62 #64. Weltmeister! WM 2018: #27 #61 #62 #64. WM 2026: #24 #33 #42 #56 #61 #74 #77

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  • gandalf
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    • 6. Juli 2020 um 12:57
    • #60
    Zitat von Howie

    Wie blöd muss man denn sein, um bei einem AG zu kündigen, der 36 Tage Urlaub gewährt?! :zweifel: :mrgreen:

    :daumen: :mrgreen:


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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