Ja, muss man, das ist aber eigentlich die Grundlage von allen gesetzlichen Regelungen, dass man den Menschen unterstellt, dass ihr eigener Verstand nicht ausreicht, um sich entsprechend zu verhalten.Und womit? Mit Recht.
Hab es mir jetzt nicht genau durchgelesen, aber meine gehört zu haben, dass die Regelung in NRW sogar nur für Ü14 gilt,
alle anderen SuS gelten durch die Schulpflicht als getestet....
Schon etwas fragwürdig, gerade wenn nur 2-3 mal pro Woche getestet wird.Da macht das Testheft schon deutlich mehr Sinn.
Das Testheft gilt aber auch noch am Sonntag wenn die beiden Schultests am Montag und Mittwoch erfolgt sind.
Und zum Thema Selbstverantwortung um es mal so zu nennen. Da zeigt sich ja am Beispiel Corona, dass man uns das absolut nicht zutraut. Es geht natürlich auch anders. Wir waren in Vorarlberg im Urlaub. Dort galt überall 3G. Jedes Restaurant etc. und es wurde fast überall kontrolliert. Jedoch waren dort auch Selbsttests erlaubt. Der Junior musste also jeden Morgen einen Selbsttest machen, der mit einem QR-Code auf der offiziellen Seite hochgeladen wurde (anschließend entwertet, das auch wieder hochgeladen). Dann erhielt man eine pdf-Datei, die dann 24 Stunden für 3G gültig war. Natürlich hätte ich für den Fall, dass der Junior positiv gewesen wäre, selbst einen Test machen können und unter seinem Namen hochladen. Aber dafür wie gesagt muss man den Menschen erstmal alles schlechte unterstellen. Das Beispiel zeigt, dass es auch anders geht.
Der geringe Prozentsatz an Menschen, der bei positivem Test wirklich bescheißt und weiter unter die Leute geht, dürfte epidemiologisch unbenklich sein. Das ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung.