das freut die hummels
https://www1.wdr.de/nachrichten/la…corona-100.html
Wichtig auch die Begründung:
"Das Land habe mittlerweile weitgehende Lockerungen in nahezu allen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen zugelassen, so die Richter. Warum bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen nach wie vor ein vollständiger Ausschluss von Infektionsgefahren erforderlich sei, wäre nicht ersichtlich.
Ähnlich wie beim Sex werde auch beim Sport oder im Fitnessstudio heftig geatmet und vermehrt virushaltiges Aerosol verteilt. Auch sei nicht ersichtlich, warum die Gefahr bei sexuellen Dienstleistungen höher als bei privaten Feiern mit bis zu 150 Personen sein soll....."