Meine Freundin hat mir am 27.6. eine Vollmacht zur Abholung Ihrer Bestellung mit der Kundennummer xxxxxxx erteilt.
Gestern habe ich für sie ein Ticket für das HF DO geschossen.
Meint Ihr, das STC macht bei der Abholung Probleme, weil die Vollmacht älter ist, als die Bestellung?
Als Jurist sehe ich rechtlich keine Probleme, aber die Mitarbeiter im STC werden ja nicht meine juristischen Kenntnisse haben.
Was meint Ihr?