Was Joerg vermutlich sagen wollte ist... dass das, was in dieser Mail drinsteht, ja sowieso die Bestätigung des Bad-Case ist und es somit eigentlich keine Situation gibt, in der man mit dieser Mail in irgendeiner Form (gegenüber der UEFA) auftrumpfen oder irgendein Recht einfordern müsste.
Ja, er äußert sich nochmsl:
Genau das habe ich gemeint.
Dass man die Bestellung zurückgeben kann, geht eindeutig aus den englischen AGBs, die letztendlich gültig sind, hervor.
see http://forum.tooor.de/em-ticketalarm…html#post689260
Und zur UEFA rennen, um einzufordern, einzelne Tix NICHT zurückgeben zu können werde ICH zumindest nicht wollen.
Aber gut, Cheffe hat recht, man kann nie wissen, worauf andere so stehen....