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HSV verklagt Schwarzmarkthändler

  • frankfurterjunge
  • 8. September 2008 um 20:31
  • wmdabeiseier2
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    • 19. September 2008 um 00:35
    • #121
    Zitat von BeSt

    Pressemitteilung:
    BGH erlaubt Tickethandel 14.09.2008
    Mark Schmits Geschäftsführer von Bundesligakarten.de für Deutschland, Schweiz und Österreich bezieht wie folgt Stellung zum Urteil vom BGH:
    Wir freuen sehr über das positive Urteil aus Karlsruhe und fühlen uns bestätigt, dass der Tickthandel in Deutschland erlaubt ist.
    Wir haben immer betont, dass es vollkommen legal ist, ein Ticket, das eine Privatperson rechtmäßig erworben hat, auch weiterzuverkaufen. Dies kann auch nicht durch die AGB eines Vereins rechtswidrig gemacht werden. Dass der BGH zu dem gleichen Urteil kommt und damit die Rechte der Fans stärkt, freut uns.

    Quelle: bundesligakarten.de


    Schön, dass alle zufrieden sind! :gruebel:

    :huebscher:

    Also ich muß sagen, daß ich das Urteil vom BGH (nicht die zitierte Stellungnahme) als logisch und nachvollziehbar betrachte.

    Ein Ticketbroker, der oft ein vielfaches des Kartenpreises verlangt und keine Vorverkaufs-Verträge mit dem Verein hat ist beim Direktkauf genauso an die AGB's des Vereins gebunden und darf somit direkt erworbene Karten nicht zu überteuerten Preisen weiterverkaufen.

    Kauft er die Tickets über Umwege über Privatkunden, die ihrerseits direkt beim Verein gekauft haben, verstößt er nicht gegen die AGB's.

    Der Verein kann jetzt seinerseits gegen den Privatkunden vorgehen, weil er sich nicht an die AGB's gehalten hat. Rechtliche Möglichkeiten gibt es genug, nur wo kein Kläger, da kein Richter !

    Fazit:
    HSV: klarer Sieger des Verfahrens
    bundesligamonsterdealer.de: kleine kaum merkbare Niederlage erlitten, es sei denn, der HSV geht massiv gegen Privatkunden vor, die Tixx an Dealer weiterverticken, dann hätten sie eine sehr große Niederlage mit Signalwirkung erlitten


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    MonsieuL
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    • 19. September 2008 um 00:39
    • #122
    Zitat von Langenfeld-Hopper

    und wer zahlt mir die ganzen "Strafen", die an die Vereine gezahlt wurden, zurück??? :cry:

    Ist das ganze anfechtbar? :gruebel: Dürften etwa 700 Euro sein :mrgreen: :autsch: :mrgreen:

    Biste ja selber schuld, wenn Du die Strafen freiwillig bezahlst :mrgreen:
    Edit: Außerdem geschiehts Dir sowieso recht, wat vertickst Du auch Tickets :mrgreen: :nene: Passt auch irgendwie nicht zu Deiner Footballisforyouandmeantikommerz-Einstellung :huebscher:

    Zitat von wmdabeiseier2

    :huebscher:

    Also ich muß sagen, daß ich das Urteil vom BGH (nicht die zitierte Stellungnahme) als logisch und nachvollziehbar betrachte.

    Ein Ticketbroker, der oft ein vielfaches des Kartenpreises verlangt und keine Vorverkaufs-Verträge mit dem Verein hat ist beim Direktkauf genauso an die AGB's des Vereins gebunden und darf somit direkt erworbene Karten nicht zu überteuerten Preisen weiterverkaufen.

    Kauft er die Tickets über Umwege über Privatkunden, die ihrerseits direkt beim Verein gekauft haben, verstößt er nicht gegen die AGB's.

    Der Verein kann jetzt seinerseits gegen den Privatkunden vorgehen, weil er sich nicht an die AGB's gehalten hat. Rechtliche Möglichkeiten gibt es genug, nur wo kein Kläger, da kein Richter !

    Fazit:
    HSV: klarer Sieger des Verfahrens
    bundesligamonsterdealer.de: kleine kaum merkbare Niederlage erlitten, es sei denn, der HSV geht massiv gegen Privatkunden vor, die Tixx an Dealer weiterverticken, dann hätten sie eine sehr große Niederlage mit Signalwirkung erlitten

    Alles anzeigen

    Judge kann das möglicherweise besser beurteilen, aber wenn ich das richtig verstehe, galt das Urteil nur für gewerbsmäßigen Handel. D.h. man darf nicht in der Absicht Tickets beim Verein kaufen, nur um die weiter zu verkaufen. Wenn nun ein "normaler" Fan 2 Tickets beim Verein kauft und die dann irgendwann an die "Dealer" weitervertickt, dürfte es schwer werden, da eine gewerbsmäßige Tätigkeit nachzuweisen, sofern der spezielle Käufer das nicht dauernd so macht :gruebel:

    Chuck Norris darf während der Fahrt mit dem Busfahrer sprechen!

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  • Sombat
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    • 19. September 2008 um 00:45
    • #123
    Zitat von BeSt

    Pressemitteilung:
    BGH erlaubt Tickethandel 14.09.2008
    Mark Schmits Geschäftsführer von Bundesligakarten.de für Deutschland, Schweiz und Österreich bezieht wie folgt Stellung zum Urteil vom BGH:
    Wir freuen sehr über das positive Urteil aus Karlsruhe und fühlen uns bestätigt, dass der Tickthandel in Deutschland erlaubt ist.
    Wir haben immer betont, dass es vollkommen legal ist, ein Ticket, das eine Privatperson rechtmäßig erworben hat, auch weiterzuverkaufen. Dies kann auch nicht durch die AGB eines Vereins rechtswidrig gemacht werden. Dass der BGH zu dem gleichen Urteil kommt und damit die Rechte der Fans stärkt, freut uns.

    Quelle: bundesligakarten.de


    Schön, dass alle zufrieden sind! :gruebel:

    Wann bieten Sie denn nicht wieder HSV Karten an? :mrgreen:

    EM 2024: #32 | #35 | #38 :klatsch:

    BVB DK

    Konzerte/Festivals: Adam Angst (Osnabrück) | Ignite (Herford) | Vainstream Festival (Münster) | Milliarden (Dortmund) | Donots + H-Blockx (Elspe) | Parkway Drive (Dortmund) | Beatsteaks (Münster) | 25 Jahre Crossnight Gütersloh mit Adam Angst/Massendefekt/Jack Pott (Gütersloh) | H-Blockx (Münster) | Life of Agony + Ugly Kid Joe (Bochum) | ZSK + Rogers (Bielefeld) | The Hives (Köln) | Die Toten Hosen (Minden) ... tbc.

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  • wmdabeiseier2
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    • 19. September 2008 um 00:55
    • #124
    Zitat von MonsieuL

    Judge kann das möglicherweise besser beurteilen, aber wenn ich das richtig verstehe, galt das Urteil nur für gewerbsmäßigen Handel. D.h. man darf nicht in der Absicht Tickets beim Verein kaufen, nur um die weiter zu verkaufen. Wenn nun ein "normaler" Fan 2 Tickets beim Verein kauft und die dann irgendwann an die "Dealer" weitervertickt, dürfte es schwer werden, da eine gewerbsmäßige Tätigkeit nachzuweisen, sofern der spezielle Käufer das nicht dauernd so macht :gruebel:

    In der Vehandlung ging es ja um einen gewerbsmäßigen Händler, aber ein privater Käufer / Verkäufer muß sich ja trotzdem auch an die AGB's halten.

    Und wenn man auch über den Aufwand von Gerichtsverfahren gegen Privatpersonen streiten kann, aber ein paar Sachen kann ein Verein auch so dank seiner AGB's durchsetzen z.B. Stadionverbot.

    Aber nochmal, den HSV interessiert der Privatkäufer im Moment nicht, dem geht's momentan nur um die gewerbsmäßigen. Und wenn, dann geht's beim Privatkäufer auch nur um Wiederverkäufe an die gerwerbsmäßigen, nicht um die generelle Weitergabe der Tickets.


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  • wmdabeiseier2
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    • 19. September 2008 um 00:56
    • #125
    Zitat von Sombat

    Wann bieten Sie denn nicht wieder HSV Karten an? :mrgreen:

    Du wolltest fragen "warum", oder ?


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    MonsieuL
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    • 19. September 2008 um 01:05
    • #126
    Zitat von wmdabeiseier2

    In der Vehandlung ging es ja um einen gewerbsmäßigen Händler, aber ein privater Käufer / Verkäufer muß sich ja trotzdem auch an die AGB's halten.

    Genau das ist ja die Frage. Bei dem aktuellen Urteil ging es jedoch vorrangig mal um gewerbliche Käufer/Verkäufer.

    Zitat von wmdabeiseier2


    Und wenn man auch über den Aufwand von Gerichtsverfahren gegen Privatpersonen streiten kann, aber ein paar Sachen kann ein Verein auch so dank seiner AGB's durchsetzen z.B. Stadionverbot.

    Das können die Vereine sowieso immer, auch völlig unabhängig von irgendwelchen AGB ;)

    Zitat von wmdabeiseier2


    Aber nochmal, den HSV interessiert der Privatkäufer im Moment nicht, dem geht's momentan nur um die gewerbsmäßigen. Und wenn, dann geht's beim Privatkäufer auch nur um Wiederverkäufe an die gerwerbsmäßigen, nicht um die generelle Weitergabe der Tickets.

    Die sind aber erstmal auch normale Privatkäufer. Die meisten von denen werden die Karten auch nicht in der Absicht gekauft haben, um sie an die Dealer weiterzuverkaufen. :gruebel:

    Achja, von mig soll ich ausrichten, dass man AGB ohne s am Ende schreibt ;)

    Chuck Norris darf während der Fahrt mit dem Busfahrer sprechen!

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    • 19. September 2008 um 01:13
    • #127
    Zitat von MonsieuL

    Genau das ist ja die Frage. Bei dem aktuellen Urteil ging es jedoch vorrangig mal um gewerbliche Käufer/Verkäufer.

    genau


    Das können die Vereine sowieso immer, auch völlig unabhängig von irgendwelchen AGB ;)

    genau


    Die sind aber erstmal auch normale Privatkäufer. Die meisten von denen werden die Karten auch nicht in der Absicht gekauft haben, um sie an die Dealer weiterzuverkaufen. :gruebel:

    da denk ich auch mal eher an die mit der Absicht

    Achja, von mig soll ich ausrichten, dass man AGB ohne s am Ende schreibt ;)

    da hat er Recht

    Alles anzeigen

    :winke:


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    • 19. September 2008 um 11:40
    • #128
    Zitat

    da denk ich auch mal eher an die mit der Absicht

    Zitat von wmdabeiseier2

    :winke:

    Genau die nachzuweisen dürfte aber in den meisten Fällen nicht möglich sein, wenn ein Käufer/Verkäufer das nur ein oder zweimal macht ;)

    Chuck Norris darf während der Fahrt mit dem Busfahrer sprechen!

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    • 19. September 2008 um 11:49
    • #129
    Zitat von MonsieuL

    Genau die nachzuweisen dürfte aber in den meisten Fällen nicht möglich sein, wenn ein Käufer/Verkäufer das nur ein oder zweimal macht ;)


    geb ich Dir auch wieder Recht

    Soll aber auch welche geben, die das öfter machen und komischerweise immer an die gleichen verkaufen. Bei jeder Karte kann man überprüfen, wer diese ursprünglich gekauft hat.


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    • 19. September 2008 um 12:29
    • #130
    Zitat von wmdabeiseier2

    geb ich Dir auch wieder Recht

    Soll aber auch welche geben, die das öfter machen und komischerweise immer an die gleichen verkaufen. Bei jeder Karte kann man überprüfen, wer diese ursprünglich gekauft hat.

    :shock::mrgreen: echt :mrgreen:

    Mehmet Scholl (nach einem der Derby der Bayern gegen die Löwen): Die Brisanz dieses Spieles hat man daran erkannt, dass sich Franz Beckenbauer über unsere Tore gefreut hat.

    :mrgreen:dank an Smurrf,Kies,Schlawumpl,Benemil,ML,Bankster,Schumi,blomblom,bernhard,memo etc. :daumen:

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  • flauschi
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    • 19. September 2008 um 12:36
    • #131
    Zitat von wmdabeiseier2

    geb ich Dir auch wieder Recht

    Soll aber auch welche geben, die das öfter machen und komischerweise immer an die gleichen verkaufen. Bei jeder Karte kann man überprüfen, wer diese ursprünglich gekauft hat.

    du weißt dass es auch einen offline verkauf gibt? :rolleyes:

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  • wmdabeiseier2
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    • 19. September 2008 um 14:25
    • #132
    Zitat von flsch

    du weißt dass es auch einen offline verkauf gibt? :rolleyes:

    Handhabt ja auch jeder Verein anders mit Personalisierung und so. Ich kenne Offline-Vorverkaufsstellen, an denen kriegste ohne Adresse und Ausweis keine Karten (z.B. bei Bayern).

    Und anhand der laufenden Nummer oder dem Ticketcode kannste ja jede Karte zurückverfolgen, zumindest weisst Du, bei welcher Vorverkaufsstelle sie gekauft wurde.

    Ihr geht immer davon aus, daß hier diejenigen ein Problem haben, die die berühmten ein- oder zweimal Tickets kaufen um sie den Brokern zu verkaufen.

    Es geht aber eher um diejenigen, die "für eine Busfahrt" einkaufen, ohne dass es diesen Bus gibt und das für jedes Spiel. Und wenn ein Verein das will, kann er durch dementsprechende Vorverkaufsverträge das rausbekommen und dann sanktionieren.

    Aber wollen und abschrecken und tun sind verschiedene Sachen ! :winke:


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