Pressemitteilung:
BGH erlaubt Tickethandel 14.09.2008
Mark Schmits Geschäftsführer von Bundesligakarten.de für Deutschland, Schweiz und Österreich bezieht wie folgt Stellung zum Urteil vom BGH:
Wir freuen sehr über das positive Urteil aus Karlsruhe und fühlen uns bestätigt, dass der Tickthandel in Deutschland erlaubt ist.
Wir haben immer betont, dass es vollkommen legal ist, ein Ticket, das eine Privatperson rechtmäßig erworben hat, auch weiterzuverkaufen. Dies kann auch nicht durch die AGB eines Vereins rechtswidrig gemacht werden. Dass der BGH zu dem gleichen Urteil kommt und damit die Rechte der Fans stärkt, freut uns.Quelle: bundesligakarten.de
Schön, dass alle zufrieden sind!
Also ich muß sagen, daß ich das Urteil vom BGH (nicht die zitierte Stellungnahme) als logisch und nachvollziehbar betrachte.
Ein Ticketbroker, der oft ein vielfaches des Kartenpreises verlangt und keine Vorverkaufs-Verträge mit dem Verein hat ist beim Direktkauf genauso an die AGB's des Vereins gebunden und darf somit direkt erworbene Karten nicht zu überteuerten Preisen weiterverkaufen.
Kauft er die Tickets über Umwege über Privatkunden, die ihrerseits direkt beim Verein gekauft haben, verstößt er nicht gegen die AGB's.
Der Verein kann jetzt seinerseits gegen den Privatkunden vorgehen, weil er sich nicht an die AGB's gehalten hat. Rechtliche Möglichkeiten gibt es genug, nur wo kein Kläger, da kein Richter !
Fazit:
HSV: klarer Sieger des Verfahrens
bundesligamonsterdealer.de: kleine kaum merkbare Niederlage erlitten, es sei denn, der HSV geht massiv gegen Privatkunden vor, die Tixx an Dealer weiterverticken, dann hätten sie eine sehr große Niederlage mit Signalwirkung erlitten