KARLSRUHE
Straßenbahnfahrer verschickt Fotos seines Gemächts
Prekärer Prozess vor dem Amtsgericht Karlsruhe: Ein Straßenbahnfahrer verschickte zwei Fotos seines Geschlechtsteils von seinem Handy per Bluetooth - sie landeten auf dem Handy einer 20-Jährigen, die in der selben Bahn mitfuhr.
Karlsruhe - "Was haben Sie sich bloß dabei gedacht", fragte der Richter. Der Straßenbahnfahrer wusste keine Antwort. Der 31-Jährige stand am Dienstag vor dem Karlsruher Amtsgericht, weil er zwei Fotos seines Geschlechtsteils von seinem Handy per Bluetooth verschickt hatte. Diese landeten auch auf dem Handy einer 20-Jährigen, die in der selben Bahn mitfuhr und das gar nicht lustig fand.
Wegen "Verbreitung pornografischer Schriften" verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Während der Verteidiger den Vorfall eine "unbedachte Eselei" nannte, sprach die Staatsanwältin von einem "Scheiß", den der Angeklagte gemacht habe.
Pikanterweise hatte der Angeklagte zuvor die Fotos seines Gemächts im Führerhaus der Bahn gemacht. "An der Endstation Forchheim, da war kein Mensch in der Nähe", beteuerte er. Die 20-Jährige, die als Zeugin im Prozess aussagte, erkannte das Sitzpolster und den Bodenbelag der Bahn wieder. Leugnen zwecklos - und so hatte der Mann die Vorwürfe bereits im Vorfeld eingeräumt. Die Bilder seien für seine Freundin bestimmt gewesen. Da sein Handy nicht richtig funktionierte, habe er die Bilder versehentlich in die Welt verschickt - und das gleich dreimal. Wenig glaubwürdig, befand der Richter.
Noch schlimmer als das Versenden der Fotos sei eigentlich, dass der Mann erneut sein Handy während der Arbeitszeit als Fahrer einer Straßenbahn benutzt habe. Zuvor war er bereits zweimal deswegen abgemahnt worden. "Unbelehrbar und unbeeindruckt" habe er weiter mit dem Handy "rumgemacht" und damit seinen Job riskiert. Außerdem hätte er laut Anklage damit rechnen müssen, dass auch Minderjährige seine Bilder hätten bekommen können. Per Bluetooth können auch andere auf Empfang gestellte Handys Fotos empfangen, selbst wenn ihre Nummer dem Sender unbekannt ist.
Gegen seine fristlose Kündigung hatte der Mann vor dem Arbeitsgericht geklagt und sich mit den Karlsruher Verkehrsbetrieben in einem Vergleich zunächst geeinigt. Inzwischen als "Wagenpfleger" angestellt, hätte er zum 1. Juli des Jahres wieder in seinem alten Job als Fahrer arbeiten dürfen, wäre er freigesprochen worden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, erwartet ihn erneut die fristlose Kündigung. "Denn das könnten wir unseren Fahrgästen wirklich nicht zumuten", sagte der Geschäftsführer Walter Casazza. jjc/dpa
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