gebe ich dir vollkommen Recht: wo will man da demnächst die Grenze ziehen? Bei 30 Minuten? 45 Minuten? 2 Stunden? 4 Stunden? Bin mal auf die nächsten Jahre gespannt...
Die Frist sagt ja: bis zum o.B.d.A. 01.08. um 15.00Uhr musst Du deinen Willen bekunden mitzumachen.
Am 1.8. um 15.00 Uhr wurde der Wille aber nun nicht bekundet. Eine für mich einfache Feststellung.
In meinem Kopf schwirrt aber etwas rum, dass die Richter wohl anerkannten, dass die ursprüngliche Frist auf einen Sonntag lag und nachträglich auf den betreffenden Montag verlängert wurde. Da aber "Ausschlussfristen" nicht verlängerbar sind, wurde deshalb die Fristversäumnis wegen "Unverhätnismässigkeit und "Unbilligkeit" als nicht so gravierend angesehen.
Für nicht verlängerte Fristen wird dieses Urteil wohl kein Schlupfloch bieten.