Habe heute vom ADAC folgende Mail erhalten:
"Kraftfahrzeuge: Ist der Fahrer nicht der im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Fahrzeughalter, muss er eine beglaubigte Vollmacht des Fahrzeughalters mitführen, die von der ukrainischen Botschaft bzw. vom Generalkonsulat ausgestellt wird."
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guten morgen!!! ![]()