Alle Anträge/Bestellungen von Personen, die sich für mehr Eintrittskarten bewerben, als erlaubt ist, können auch nachträglich von der Vergabe ausgeschlossen werden. Dabei gilt die Summe aus den Anträgen/Bestellungen, bei denen Personen als Antragsteller auftreten, und den Anträgen/Bestellungen, bei denen dieselben Personen als Gäste auf anderen Anträgen/Bestellungen angegeben sind.
Der Kontoinhaber/Verfügungsberechtigte muss mit dem Antragsteller übereinstimmen!
versteh den text leider nicht so genau..
heißt das ich darf auf meinen namen nur einmal eine bestellung abgeben und dann bei keiner anderen bestellung mehr als gast angegeben werden?
dürfen gäste nochmal als hauptbesteller angegeben werden?
danke schonmal für die antwort!