Stadionverbote liegen im Ermessen des jeweiligen Vereins, das hat mit Grundrechten nix zu tun!
Ich denke ganz so einfach ist es nicht. Es ist zumindest rechtlich umstritten, ob die Vereine willkürlich Personen vom Stadionbesuch ausschließen können oder ob sie aufgrund eines Kontrahierungszwangs dazu verpflichtet sind Personen den Zutritt zum Stadion zu gewähren, falls es keine Gründe für einen Ausschluss gibt.