Wenn der Staat mir die Ausübung meines Gewerbes für längere Zeituntersagt , um damit die Pandemie zu bekämpfen , fällt das für mich nicht unter unternehmerisches Risiko. Dann sollte er auch für einen finanziellen Ausgleich sorgen und nicht auf ALG2 verweisen.
Der Ausgleich sollte sich schon am normalen versteuerten Gewinn orientieren.
Solidarität sollte keine Einbahnstraße sein.
Dann stellt sich aber die Frage, auf wen das überhaupt zutrifft.
Also auf wen trifft das denn zu, sprich wer hat sein Gewerbe derart präzisiert, dass man
das tatsächlich so direkt sagen kann und bekommt keine Unterstützung?
Die meisten von denen hier meiner Meinung nach gesprochen wird (Künstler, Eventbranche)
haben kein direktes Betätigungsverbot, sondern deren Auftraggeber und in dem Moment wird es dann natürlich unternehmerisches Risiko.
Und wo soll da der Unterschied zu einem normalen Arbeitslosen bestehen, der seinen Job wegen Corona verloren hat? Wieso sollte der nur Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld(für dass er sich versichert hat) oder ALG2 bekommen, während der nicht versicherte Soloselbstständige 100% bekommt?